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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Campara, Una/Seeber-Grimm, Diana/Seeber, Thomas
Bei Konkurrenz eines dem Geschädigten zurechenbaren Zufalls mit einem Haftungsgrund ist eine Schadensteilung, im Zweifel auf der Basis von 50:50, vorzunehmen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 8
- Judikatur, 1699 Wörter
- Seiten 134-136
- https://doi.org/10.33196/zrb201904013401
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Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich. Die Beweislast für den Kausalzusammenhang trifft den Geschädigten; die Beweislastumkehrung nach § 1298 ABGB betrifft nur den Verschuldensbereich.
- Campara, Una
- Seeber, Thomas
- Seeber-Grimm, Diana
- Beweislast
- ZRB 2019, 134
- Kausalzusammenhang
- „neu für alt“
- Schadensteilung
- § 1304 ABGB
- Aktivlegitimation
- § 1298 ABGB
- Haftungsteilung
- Zufall
- Schadenersatz
- OGH, 22.08.2019, 4 Ob 75/19m
- Konkurrenz
- Baurecht