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Bei Konkurrenz eines dem Geschädigten zurechenbaren Zufalls mit einem Haftungsgrund ist eine Schadensteilung, im Zweifel auf der Basis von 50:50, vorzunehmen

Autor

Campara, Una/​Seeber-​Grimm, Diana/​Seeber, Thomas
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZRBBand 8
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1699 Wörter, Seiten 134-136

20,00 €

inkl MwSt

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Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich. Die Beweislast für den Kausalzusammenhang trifft den Geschädigten; die Beweislastumkehrung nach § 1298 ABGB betrifft nur den Verschuldensbereich.

  • Campara, Una
  • Seeber-Grimm, Diana
  • Seeber, Thomas
  • Beweislast
  • ZRB 2019, 134
  • Kausalzusammenhang
  • „neu für alt“
  • Schadensteilung
  • § 1304 ABGB
  • Aktivlegitimation
  • § 1298 ABGB
  • Haftungsteilung
  • Zufall
  • Schadenersatz
  • OGH, 22.08.2019, 4 Ob 75/19m
  • Konkurrenz
  • Baurecht

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