Sicherstellung im Rahmen einer Bau-ARGE
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 8
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 4647 Wörter, Seiten 115-121
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Nicht selten werden Bauprojekte von mehreren Unternehmern gemeinsam ausgeführt, die sich zu einer Bau-ARGE zusammenschließen. Seit dem Inkrafttreten des HaRÄG 2005 besteht ein „Sicherstellungsanspruch“ zugunsten von Bauunternehmern (§ 1170b ABGB), welcher die Insolvenzrisiken im Bau- und Baunebengewerbe verringern soll. Der folgende Beitrag befasst sich einerseits mit dem Sicherstellungsanspruch einer Bau-ARGE, andererseits wird auch beleuchtet, ob den Gesellschaftern der ARGE ein Sicherstellungsanspruch zugutekommt.
- Setz, Philipp
- § 1170b ABGB
- § 1176 ABGB
- § 650 BGB
- ARGE
- Sicherstellung bei Bauverträgen
- § 1177 ABGB
- § 1175 ABGB
- Bau-ARGE
- Baurecht
- ZRB 2019, 115
- § 651 BGB