Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Bezeichnung universitätseigentümliche; Führen unberechtigtes; Professor (emeritierter); Straftatbestand

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
395 Wörter, Seiten 31-31

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Bezeichnung universitätseigentümliche; Führen unberechtigtes; Professor (emeritierter); Straftatbestand in den Warenkorb legen

Ob eine Bezeichnung dem Hochschulwesen eigentümlich ist, ist den einschlägigen Vorschriften zu entnehmen.

Dass die Bezeichnung iSd § 116 Abs 1 Z 1 UG dem jeweiligen „Hochschulwesen“ eigentümlich sein muss, bedeutet, dass ihre Verwendung generell an Universitäten gebräuchlich ist.

Darüber hinaus ist Eigentümlichkeit nur dann gegeben, wenn die jeweilige Bezeichnung universitätstypisch ist, dh wenn ihre Verwendung bei einem objektiven Betrachter den Eindruck erweckt, es handle sich um eine Bezeichnung universitärer Art. Werden bestimmte Termini sowohl an Universitäten als auch in anderen Lebensbereichen verwendet, liegt die erforderliche Eigentümlichkeit nicht vor.

  • Novak
  • Führen unberechtigtes
  • Öffentliches Recht
  • § 116 UG
  • Bezeichnung universitätseigentümliche
  • ZFHR-Slg 2019/2
  • Straftatbestand
  • VwGH, 24.10.2018, 2017/10/0114
  • Professor (emeritierter)

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice