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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 1, Februar 2019, Band 18

Novak

Dienstverhältnis anschließendes; Dienstvertrag - Dienstordnung; Kündigung; Probezeit

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Wurde ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber gekündigt, so können die Vertragsteile vereinbaren, dass im Anschluss an das erloschene Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zu beginnen habe und zwar mit einem Probemonat.

  • Novak
  • OGH, 19.07.2018, 8 ObA 31/18v
  • § 1158 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • § 1126 ABGB
  • § 19 AngG
  • ZFHR-Slg 2019/3
  • § 29 AngG
  • Dienstverhältnis anschließendes
  • Dienstvertrag - Dienstordnung
  • Kündigung
  • Probezeit