Novak
Dienstverhältnis anschließendes; Dienstvertrag - Dienstordnung; Kündigung; Probezeit
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 18
- Rechtsprechung, 243 Wörter
- Seiten 31 -32
- https://doi.org/10.33196/zfhr201901003102
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Wurde ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber gekündigt, so können die Vertragsteile vereinbaren, dass im Anschluss an das erloschene Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zu beginnen habe und zwar mit einem Probemonat.
- Novak
- OGH, 19.07.2018, 8 ObA 31/18v
- § 1158 ABGB
- Öffentliches Recht
- § 1126 ABGB
- § 19 AngG
- ZFHR-Slg 2019/3
- § 29 AngG
- Dienstverhältnis anschließendes
- Dienstvertrag - Dienstordnung
- Kündigung
- Probezeit