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BFG: Postlauf bei Zustelldiensten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZSSBand 5
Inhalt:
Abgabenverfahren
Umfang:
3296 Wörter, Seiten 24-29

9,80 €

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Die BAO rechnet grundsätzlich den Postlauf bei Fristen nicht mit ein. Ein überraschend erscheinendes Urteil des BFG unterscheidet jedoch zwischen der Österreichischen Post und anderen Zustelldiensten. Nur bei Beförderungsvorgängen durch Erstere soll der Postlauf zur Fristenwahrung nicht eingerechnet werden.

  • Schuster, Stefan
  • ZSS 2023, 24
  • Zustellung
  • § 260 BAO
  • § 245 BAO
  • BFG, 07.11.2022, RV/7200062/2021
  • Postlauf
  • Zustelldienste
  • § 2 ZustG
  • § 108 BAO

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