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Marschner, Ernst

BFG: Steuerlicher Konzerntatbestand durch kontrollierende Privatstiftung an der Konzernspitze verwirklicht

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Obwohl es sich bei Stiftungen um eigentümerlose juristische Personen handelt und Stiftern keine Gesellschafterstellung zukommt, ist das gegenständliche Vorliegen eines Konzerns iSd § 9 Abs 7 erster Anwendungsfall KStG (Konzerntatbestand) zu bejahen. Stifter können sich Gestaltungsrechte vorbehalten, die ihnen eine zumindest gesellschafterähnliche Stellung vermitteln.

  • Marschner, Ernst
  • § 12 Abs 1 Z 9 KStG
  • Stiftungen
  • § 9 Abs 7 KStG
  • Konzern
  • Zinsenabzug bei Beteiligungserwerb
  • Firmenwertabschreibung
  • ZFS 2023, 127
  • BFG, 03.10.2023, RV/7101397/2023, Revision zulässig und eingebracht

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