OGH: Nichtigkeit von Änderungserklärungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 19
- Judikatur, 1330 Wörter
- Seiten 124 -126
- https://doi.org/10.33196/zfs202304012401
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Ob von einer Teil- oder Totalnichtigkeit einer Änderung auszugehen ist, ist davon abhängig, ob bei objektiver Betrachtung der Beschluss auch ohne den nichtigen Teil gefasst worden wäre.
Wenn das Privatstiftungsgesetz von „der“ Stiftungsurkunde spricht, bedeutet dies nicht, dass sich aufgrund von deren Änderungen ihr gesamter Inhalt nur aus einer einzigen, nicht aber aus mehreren Urkunden ergeben kann.
Dass mehrere Mitstifter grundsätzlich eine wechselseitige Treuepflicht trifft, aus der sich im Einzelfall – sofern sich die Mitstifter dieses Recht vorbehalten haben – auch eine Pflicht zur Änderung der Stiftungserklärung ergeben kann, ist bereits in der Rechtsprechung des Höchstgerichts anerkannt, ebenso dass sich Inhalt und Grenzen dieser Treuepflicht nach dem Stiftungszweck und den den Mitstiftern zustehenden Einwirkungsmöglichkeiten ergeben. Wie weit die Treuepflicht geht und ob sie im Einzelfall verletzt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls.
- Widerruf
- Änderungserklärung
- Stiftungszusatzurkunde
- Mitstifter
- Stiftungen
- § 33 PSG
- Änderungsurkunde
- ZFS 2023, 124
- OGH, 25.09.2023, 6 Ob 67/23f
- Nichtigkeit
- Treuepflicht
- § 39 PSG
- § 148 Abs 1 AktG
- Stiftungsurkunde
- § 51 Abs 1 GmbHG
- § 47a AktG