Das Feststellungsinteresse übergangener Bewerberinnen und Bewerber im universitären Berufungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- NHZBand 8
- Fachbeiträge (FaBe), 2967 Wörter
- Seiten 48 -53
- https://doi.org/10.37942/nhz202002004801
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Wieder war das universitäre Berufungsverfahren Gegenstand einer höchstgerichtlichen Entscheidung. Der OGH hat im Rahmen seiner Entscheidung vom 28.11.2019 (9 Ob A 122/19k) ausgesprochen, dass ein einem Mitbewerber unterlegener Bewerber auf eine nach § 98 ff Universitätsgesetz 2002 (im Folgenden kurz: UG) ausgeschriebene Stelle kein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit des zwischen dem Erst- und dem damaligen Zweitbeklagten abgeschlossenen Arbeitsvertrages habe. Wie bereits in der Entscheidung 9 Ob A 83/18y (krit: Schweighofer, N@HZ 2018, 171) hat sich der OGH mit der Frage auseinandergesetzt, ob einübergangener Bewerber im universitären Berufungsverfahren ein Feststellungsinteresse an der Auflösung des zwischen der Universität und dem Erstgereihten abgeschlossenen Arbeitsvertrages habe. Auch in der Entscheidung 9 Ob A 122/19k weicht der OGH nicht von seiner Argumentationslinie ab. Im Rahmen dieses Fachbeitrages sollen die Möglichkeiten des Rechtschutzes im universitären Berufungsverfahren besprochen werden.
- Schweighofer, Christian
- NHZ 2020, 48
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