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Larcher, Albin

Das Kumulationsprinzip in der Praxis

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Das österreichische Rechtssystem kennt zwei getrennt nebeneinander stehende Strafrechtssysteme. Neben dem klassischen gerichtlichen Strafrecht (Kriminal- oder Justizstrafrecht) bildet auch das Verwaltungsstrafrecht als Teil des Verwaltungsrechts ein vollwertiges und in sich geschlossenes System. Insgesamt stehen sich Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf Augenhöhe gegenüber und beide Systeme sind als gleichwertig anzusehen. Aus diesem Grund ist es daher eine zentrale rechtspolitische Frage, wie mit einem Täter zu verfahren ist, der entweder durch eine oder mehrere Tathandlungen verschiedene Straftatbestände verwirklicht hat.

  • Larcher, Albin
  • Dauerdelikt
  • Absorptionsprinzip
  • Subsidiarität
  • Spezialität
  • § 22 VStG
  • Delikt, fortgesetztes
  • Konsumtion
  • JRP 2016, 189
  • Scheinkonkurrenz
  • Doppelbestrafungsverbot
  • Art 4 7. ZPEMRK
  • Art 54 SDÜ
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Konkurrenz
  • § 30 VStG
  • Rechtstheorie, -geschichte
  • Kumulationsprinzip

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