



Wie Armut den Zugang zum Recht beeinflusst. Die strafrechtliche Perspektive
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 24
- Abhandlung, 5497 Wörter
- Seiten 135-143
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inkl MwStArme Beschuldigte und Opfer sollen im Strafverfahren durch ihre Armut keine Nachteile erleiden. Diese Aussage mutet selbstverständlich an. Ihrer Umsetzung dienen die Rechtsinstrumente der Verfahrenshilfe und Prozessbegleitung. Bezogen auf die Tätigkeit der Strafjustiz greift der Verfahrensgrundsatz der Objektivität ein. Der gegenständliche Beitrag untersucht, wie sehr es der StPO gelingt, Beschuldigten und Opfern einen von ihrer Armut nicht nachteilig beeinflussten Zugang zum Recht zu verschaffen.
- Sautner, Lyane
- § 381 StPO
- § 3 StPO
- § 67 Abs 7 StPO
- Verfahrensbalance
- Objektivitätsgrundsatz
- Art 6 EMRK
- Kostenrecht
- § 61 Abs 2 StPO
- Prozessbegleitung
- JRP 2016, 135
- Verfahrenshilfe
- § 389 StPO
- Instanzenforschung
- Rechtstheorie, -geschichte
- § 66 Abs 2 StPO
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