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Das neue österreichische Eherecht - ein Regelungsmodell für Europa?
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 26
- Abhandlung, 6178 Wörter
- Seiten 66-75
- https://doi.org/10.33196/jrp201801006601
30,00 €
inkl MwStIn seinem europaweit beachteten Erkenntnis vom 04.12.2017 hat der Verfassungsgerichtshof die Öffnung des Ehebegriffs für gleichgeschlechtliche Paare eingeleitet. Gegenüber einem Grundsatzjudikat aus dem Jahr 2012 liegt hierin zwar eine Rechtsprechungswende, in der Begründung bekennt sich der Gerichtshof jedoch in deutlicher Rechtsprechungskontinuität zur Ausrichtung der Ehe auf die grundsätzliche Möglichkeit der Elternschaft. In seinem neuen Begriff der Ehe bestätigt sich hierdurch ein wertkonservatives und zugleich zukunftsgewandtes Verständnis dieses Rechtsinstituts. Der österreichische Gesetzgeber steht nunmehr vor der Entscheidung, ob er ab 01.01.2019 nur noch das Institut der Ehe („Ehe pur“) oder daneben einen Regelungsrahmen für Solidargemeinschaften zur Verfügung stellen soll („Ehe pur plus Ehe light“). Der neue Ehebegriff wird auch die Auslegung des Art 12 EMRK beeinflussen. In seiner einfachgesetzlichen und damit rechtspolitisch entwicklungsoffenen Ausgestaltung könnte sich das österreichische Eherecht als Regelungsmodell für Europa erweisen.
- Leisner-Egensperger, Anna
- § 44 ABGB
- Ehe
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Partnerschaftsprinzip
- EPG
- Art 8 EMRK
- § 90 ABGB
- Art 12 EMRK
- Art 9 GRCh
- Solidargemeinschaften
- Familie
- EheG
- Art 14 EMRK
- JRP 2018, 66
- Rechtstheorie, -geschichte
- Eingetragene Partnerschaft