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Hilber, Klaus

DB/DZ-Pflicht eines 100% Gesellschafter-Geschäftsführers

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Bei den einzubeziehenden Gehältern und sonstigen Vergütungen müsse es sich um solche Gehälter oder sonstige Vergütungen handeln, die „für“ die „Beschäftigung“ des Gesellschafters gewährt werden.

  • Hilber, Klaus
  • AFS 2016, 215
  • Steuerrecht
  • § 25 Abs 1 lit a EStG
  • § 47 Abs 2 EStG
  • BFG, 19.09.2016, RV/7102895/2016
  • § 22 Z 2 EStG

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