Zum Hauptinhalt springen
Birklbauer, Alois

Der erweiterte Schutz des Gesundheitspersonals durch neue Strafbestimmungen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Mit dem nicht unumstrittenen Gewaltschutzgesetz 2019 werden auch Angriffe gegen das Gesundheits- und Rettungspersonal einer Sonderregelung unterzogen, die mit 1.1.2020 in Kraft getreten ist. So wird der tätliche Angriff, der zu keiner Verletzung führt, eigens unter Strafe gestellt (§ 91a Z 2 StGB) und die (vorsätzliche) einfache Körperverletzung mit einer höheren Strafdrohung versehen (§ 83 Abs 3 Z 2 StGB). Damit hat der Gesetzgeber vermehrt erhobenen Forderungen aus der Praxis entsprochen. Der vorliegende Beitrag erörtert den Inhalt der neuen Bestimmungen und daraus resultierende Folgen.

  • Birklbauer, Alois
  • JMG 2019, 223

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!