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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht
Heft 4, Dezember 2019, Band 2019
Der erweiterte Schutz des Gesundheitspersonals durch neue Strafbestimmungen
- Originalsprache: Deutsch
- JMG Band 2019
- Fachbeitrag, 3318 Wörter
- Seiten 223-227
- https://doi.org/10.37942/jmg201904022301
20,00 €
inkl MwStMit dem nicht unumstrittenen Gewaltschutzgesetz 2019 werden auch Angriffe gegen das Gesundheits- und Rettungspersonal einer Sonderregelung unterzogen, die mit 1.1.2020 in Kraft getreten ist. So wird der tätliche Angriff, der zu keiner Verletzung führt, eigens unter Strafe gestellt (§ 91a Z 2 StGB) und die (vorsätzliche) einfache Körperverletzung mit einer höheren Strafdrohung versehen (§ 83 Abs 3 Z 2 StGB). Damit hat der Gesetzgeber vermehrt erhobenen Forderungen aus der Praxis entsprochen. Der vorliegende Beitrag erörtert den Inhalt der neuen Bestimmungen und daraus resultierende Folgen.
- Birklbauer, Alois
- JMG 2019, 223
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