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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 6, Dezember 2017, Band 16

Gualtieri, Eugenio

Die Absolvierung und Anerkennung von Prüfungen als Mitbeleger

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Studierende können nicht nur an der Universität Prüfungen absolvieren, an der sie zu einem ordentlichen Studium zugelassen sind (Stammuniversität), sondern aufgrund dieser Zulassung auch an anderen Universitäten als sogenannte Mitbeleger, ohne dabei an diesen anderen Universitäten zu einem ordentlichen Studium zugelassen zu sein. Dabei ist zu unterscheiden, ob Prüfungen für das ordentliche Studium an der Stammuniversität oder neben diesem absolviert werden. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Prüfungen als Mitbeleger absolviert und in weiterer Folge für ein ordentliches Studium anerkannt werden können.

  • Gualtieri, Eugenio
  • ZFHR 2017, 214
  • § 58 UG
  • Prüfungsablegung
  • Studierende
  • Öffentliches Recht
  • § 78 UG
  • Universitäten
  • Mitbelegung
  • Studienrecht
  • Lernfreiheit
  • § 63 UG
  • Prüfungsanerkennung
  • § 66 UG
  • § 59 UG

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