Die Beschlagnahme von Krankengeschichten im Spannungsverhältnis zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht
- Originalsprache: Deutsch
- JMGBand 2020
- Fachbeitrag, 4463 Wörter
- Seiten 224 -230
- https://doi.org/10.37942/jmg202004022401
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Steht ein ärztlicher Behandlungsfehler im Raum, ist es für die Strafverfolgungsbehörden naheliegend, auf Patientendokumentationen bzw. Krankengeschichten zu greifen, um einen allfälligen Tatverdacht klären zu können. Persönliche Daten, die sich in den Dokumentationen befinden und die dem behandelnden medizinischen Personal im Vertrauen auf deren Verschwiegenheitspflicht überantwortet wurden, führen mitunter zu einer geringen Bereitschaft bei den Dokumentierenden, die Unterlagen freiwillig herauszugeben. In solchen Fällen stehen in weiterer Folge die Mittel des Strafprozessrechts, insbes. Sicherstellung und Beschlagnahme, im Raum, um einen Zugriff auf relevante Dokumente oder Daten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund kann es für die Betroffenen mitunter ratsam sein, das Gewünschte herauszugeben, um größeren Schaden, wie er beispielsweise durch die Beschlagnahme eines Servers drohen kann, zu vermeiden. Der folgende Beitrag untersucht zunächst allgemein die gesetzliche Regelung zu Sicherstellung und Beschlagnahme von (schriftlichen und digitalen) Unterlagen (1.). Nach einem Exkurs zum Schutz der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht in Strafrecht und Berufsrecht (2.) wird der Schutz von Verschwiegenheitspflichten im Rahmen des Strafprozessrechts (3.) und seine Bedeutung für die Regelungen zu Sicherstellung und Beschlagnahme erörtert (4.). Kurze Ausführungen zur Frage von Beweisverwertungsverboten für rechtswidrig sichergestellte bzw. beschlagnahmte Dokument (5.) sowie zusammenfassende Schlussfolgerungen stehen am Ende des Beitrags (6.).
- Birklbauer, Alois
- JMG 2020, 224