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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht
Heft 4, Dezember 2020, Band 2020
Inkaufnehmen von Operationskosten als Privatpatient – Kosten stellen keine Werbungskosten dar
- Originalsprache: Deutsch
- JMG Band 2020
- Der interessante Fall, 1180 Wörter
- Seiten 231-232
- https://doi.org/10.37942/jmg202004023101
20,00 €
inkl MwStDer Zusatzaufwand als Privatpatient im Zusammenhang mit der Hüftoperation eines Schauspielers und Sängers kommt sämtlichen und damit auch privaten Lebensbereichen zugute. Eine völlige Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung liegt nicht vor, sodass diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0070).
- Lenger, Philipp
- VwGH, 13.11.2019, Ra 2019/13/0070
- JMG 2020, 231