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Pehm, Julian

Zum Rückzahlungsanspruch der Sozialversicherungsträger bei Überschreitungen des Höchstpreises für Arzneimittel

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Für die Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers (SVTr) im niedergelassenen Bereich gibt der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DaV) den Erstattungskodex (EKO) heraus. In dieses Verzeichnis sind gemäß § 30b Abs 1 Z 4 ASVG die für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen. Zur „Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit“ ist die Aufnahme mit einer Regulierung der Preise verbunden. Für Arzneispezialitäten des roten Bereichs darf SVTr höchstens der ermittelte EU-Durchschnittspreis verrechnet werden (§ 30b Abs 1 Z 4 lit a ASVG). Für den gelben Bereich gilt entsprechendes (§ 30b Abs 1 Z 4 lit b ASVG). Das System des EKO und die damit verbundene Preisregelung bestehen seit 2004. Dennoch gibt es bislang relativ wenig Rechtsprechung - gerade was die zivilrechtlichen Aspekte der Preisregelung betrifft. Als umso bedeutsamer darf die vorliegende Entscheidung 2 Ob 120/19i gelten, in welcher der OGH ausführlich und erstmals zum Rückzahlungsanspruch der SVTr bei Überschreitungen des zulässigen Höchstpreises Stellung nimmt.

  • Pehm, Julian
  • JMG 2020, 238
  • OGH-Entscheidung, Ob 120/19i, OGH 29. 6. 2020, 2 Ob 120/19i = RdM-LS 2020/97 (mit Anm Ernst).

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