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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2016, Band 2016
Die Inanspruchnahme einer Deckungsrücklassgarantie in vertretbarer Vertragsauslegung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2016
- Judikatur, 1333 Wörter
- Seiten 155-157
- https://doi.org/10.33196/zrb201604015501
20,00 €
inkl MwStDie im Rahmen eines Garantievertrags abgegebenen Erklärungen des Garanten unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB.
Die formelle Garantiestrenge gilt nach entsprechender Interessenabwägung zu Gunsten des Begünstigten dann nicht uneingeschränkt, wenn die exakte Erfüllung der Garantiebedingungen an Umständen scheitert, die vom Begünstigten weder beeinflusst wurden noch zu beeinflussen waren, wenn die Hindernisse also nicht seiner Sphäre zuzurechnen sind. Trifft dieses hingegen nicht zu, hat der Begünstigte die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich pedantisch genau zu erfüllen.
Die Schutzwürdigkeit des Begünstigten aus einer Bankgarantie ist dann nicht mehr gegeben, wenn er eine Leistung in Anspruch nimmt, obwohl schon eindeutig feststeht, dass er keinen derartigen Anspruch gegen den Dritten hat und daher das Erhaltene jedenfalls sofort wieder herauszugeben hätte.
- Rechtsmissbrauch
- Schutzwürdigkeit
- Garantievertrag
- Garantieerklärung
- Deckungsrücklassgarantie
- § 915 ABGB
- ÖNORM B 2110
- Deckungsrücklass
- § 914 ABGB
- Garantiestrenge
- Rechtsausübung
- Inanspruchnahme
- § 21 IO
- Schädigungszweck
- ÖNORM A 2050
- § 22 IO
- Auslegung
- Baurecht
- Bankgarantie
- ZRB 2016, 155
- Effektivklausel
- Interpretation
- § 1295 Abs 2 ABGB
- OGH, 06.07.2016, 7 Ob 121/16v