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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2016, Band 2016
Sicherstellung bei Bauverträgen: Kein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers bei mangelhafter Teilleistung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2016
- Judikatur, 2974 Wörter
- Seiten 173-177
- https://doi.org/10.33196/zrb201604017301
20,00 €
inkl MwStDie Obliegenheit des Werkbestellers, auf Verlangen des Unternehmers eine Sicherstellung zu geben, wird mit dem Vertragsabschluss begründet und besteht bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts.
Das Recht, Sicherstellung zu begehren, soll dem Werkunternehmer auch bei mangelhafter Bauleistung zustehen und diese vom Werkbesteller nicht unter Berufung auf die Mangelhaftigkeit verweigert werden können, sodass der Werkunternehmer die Vertragsaufhebung auch bei mangelhafter Leistungserbringung erklären können soll.
Mit der vorzeitigen Auflösung des Vertragsgemäß § 1170b Abs 2 ABGB durch einseitige Erklärung des Unternehmers entfällt seine Verpflichtung zur Herstellung (Vollendung) des Werks; sein Engeltanspruch ist nach § 1168 ABGB beschränkt. Weist die von ihm erbrachte (Teil-)Leistung Mängel auf, muss er sich den durch die unterbliebene Verbesserung ersparten Aufwand anrechnen lassen.
Für die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags durch den Besteller verbleibt nach berechtigter Auflösung des Vertrags nach § 1170b ABGB kein Raum.
- Wenusch, Hermann
- ZRB 2016, 173
- § 1170b ABGB
- OGH, 27.09.2016, 1 Ob 107/16s
- § 1168 ABGB
- Sicherstellung bei Bauverträgen
- Baurecht
- Aufhebung eines Werkvertrages durch den Werkunternehmer