


Die klinische Obduktion
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JMGBand 2018
- Inhalt:
- Blick nach …
- Umfang:
- 4398 Wörter, Seiten 50-56
20,00 €
inkl MwSt




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Rechtsnatur und Rechtsschutz
Leichenöffnungen (Obduktionen) sind nach § 25 Abs 1 KAKuG insb zur Wahrung wissenschaftlicher Interessen ohne den – oder auch gegen den zu Lebzeiten erklärten – Willen des Verstorbenen zulässig. Der gegenständliche Beitrag geht der Frage nach, wie dieser Vorgang rechtlich einzuordnen ist und ob Rechtsschutz dagegen besteht.
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- Heissenberger, Wolfgang
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- JMG 2018, 50
Rechtsnatur und Rechtsschutz
Leichenöffnungen (Obduktionen) sind nach § 25 Abs 1 KAKuG insb zur Wahrung wissenschaftlicher Interessen ohne den – oder auch gegen den zu Lebzeiten erklärten – Willen des Verstorbenen zulässig. Der gegenständliche Beitrag geht der Frage nach, wie dieser Vorgang rechtlich einzuordnen ist und ob Rechtsschutz dagegen besteht.
- Heissenberger, Wolfgang
- JMG 2018, 50