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Neuper, Oliver/​Niernberger, Uwe

Gesundheitsschutz und Waffenrecht

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LVwG Niederösterreich 28.11.2016, LVwG-AV-103/001-2017

(BH St. Pölten 15.12.2016, Zl. PLS3-W-179/001 vormals WUS3-W-13113/005)

Leitsatz:

Im Zuge einer Interessenabwägung überwiegt das subjektive Interesse eines Jägers, aus gesundheitlichen Gründen bei der Schussabgabe einen Schalldämpfer verwenden zu dürfen, gegenüber dem Aspekt der Lautstärke des Schussknalls als Warnung für die Öffentlichkeit im Wald als öffentliches Interesse. Die Verwendung eines Schalldämpfers bleibt damit nicht mehr ausschlich den Berufsjägern vorbehalten.

  • Neuper, Oliver
  • Niernberger, Uwe
  • BH St. Pölten, 15.12.2016, Zl. PLS3-W-179/001WUS3-W-13113/005
  • LVwG Niederösterreich, 28.11.2016, LVwG-AV-103/001-2017
  • JMG 2018, 57

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