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Die vergaberechtliche Selbstreinigung erfordert eine aktive Kooperation mit dem öffentlichen Auftraggeber

Autor

Stalzer, Johannes/​Anzeletti, Nina
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 23
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3063 Wörter, Seiten 340-345

20,00 €

inkl MwSt

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Um den Lauf der Frist des § 83 Abs 5 Z 2 BVergG 2018 in Gang zu setzen, muss der Auftraggeber iZm dem Ausschlussgrund des § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 über „gesicherte und belastbare Kenntnisse“ betreffend das wettbewerbsbeschränkende Verhalten des Unternehmers verfügen. Mit Bekanntwerden des Anerkenntnisses des Unternehmers gegenüber der BWB liegen „gesicherte und belastbare Kenntnisse“ vor, sodass ab diesem Zeitpunkt die Frist des § 83 Abs 5 Z 2 BVergG 2018 zu laufen beginnt.

Ungeachtet der Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden besteht eine aktive Verpflichtung zur Mitwirkung und Aufklärung auch gegenüber dem Auftraggeber. Die Klärung der eigenen Betroffenheit des Auftraggebers mit Blick auf allfällige Schadenersatzansprüche kann gemessen an der EuGH-Entscheidung C-124/17 (Vossloh Laeis) nicht als überschießend gewertet werden, sondern ist angesichts des Ausmaßes der Absprachen unumgänglich.

Falsche oder irreführende Angaben zur Betroffenheit des Auftraggebers sind geeignet, das Vertrauen des Auftraggebers in den Unternehmer erneut zu erschüttern, was für eine erfolgreiche Selbstreinigung schädlich ist, und verwirklichen zudem den (fakultativen) Ausscheidensgrund des § 141 Abs 2 BVergG 2018.

  • Stalzer, Johannes
  • Anzeletti, Nina
  • öffentliche Auftraggeber
  • Selbstreinigung
  • § 141 Abs 2 BVergG
  • Eignungsprüfung
  • Vergabegrundsätze
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  • Ausschlussgrund
  • Ausschlussfrist
  • Art 57 Abs 6 RL 2014/24/EU
  • wettbewerbswidrige Absprachen
  • nachteilige Abreden
  • Kooperation
  • § 83 Abs 3 BVergG
  • berufliche Zuverlässigkeit
  • Bietergleichbehandlung
  • § 20 BVergG
  • § 83 Abs 5 Z 2 BVergG
  • Bundesvergabegesetz
  • § 83 Abs 1 BVergG
  • hinreichend plausible Anhaltspunkte
  • § 83 Abs 2 BVergG
  • RPA 2023, 340
  • § 78 Abs 1 Z 4 BVergG
  • Verzerrung des Wettbewerbs
  • § 141 Abs 1 Z 2 BVergG
  • LVwG Wien, 04.09.2023, VGW-123/046/7901/2023, „Beteiligung am Baukartell“
  • Vergaberecht
  • Sachverhaltsermittlung
  • Ausscheidensgrund
  • Baukartell

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