Zur erforderlichen Fachkunde der Mitglieder einer Bewertungskommission
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 23
- Judikatur, 2981 Wörter
- Seiten 334 -339
- https://doi.org/10.33196/rpa202306033401
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Im Fall der subjektiv-autonomen Bewertung der Zuschlagskriterien darf ein Mitglied der Bewertungskommission eine Bewertung ausschließlich bei jenen Kriterien vornehmen, für die dieses Mitglied die konkrete erforderliche Fachkunde besitzt.
Die Anforderung, dass die Bewertungskommission nur als Ganzes die erforderliche Fachkunde aufweisen muss, gilt nur im Fall der gemeinsamen Bewertung durch die Bewertungskommission, nicht jedoch bei einer einzeln vorgenommenen Bewertung nach subjektiven Kriterien.
Die Größe und Zusammensetzung der Bewertungskommission sowie die namentliche Nennung der Mitglieder der Bewertungskommission muss nicht verpflichtend in den Ausschreibungsunterlagen angeführt werden.
- Heid, Stephan
- Windbichler, Martina
- Rechtswidrigkeit bei der Bewertung
- § 1 TVNG
- Bewertungsmaßstab
- § 154 BVergG
- § 134 BVergG
- Besetzung der Bewertungskommission
- LVwG Tirol, 19.07.2023, LVwG-2023/S1/0869, „Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für ein ‚Preis- und Buchungsmonitoring‘“
- RPA 2023, 334
- § 2 BVergG
- § 24 TVNG
- subjektiv-autonome Bewertung
- Bewertungskommission
- § 14 TVNG
- Vergaberecht
- Bindung an die Ausschreibungsunterlagen
- Fachkunde der Mitglieder einer Bewertungskommission
- § 3 TVNG
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