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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 2, Juni 2023, Band 78

Frischhut, Markus

Eine Europäische GesundheitsunionA European Health Union

eJournal-Artikel

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Die Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich haben sich nur zögerlich entwickelt, meist als Reaktion auf eine Krise. Bereits in den 1950er-Jahren gab es weitreichende Pläne für eine supranationale „Europäische Gesundheitsgemeinschaft“ („le pool blanc“), die jedoch letztlich nicht realisierbar waren. In Reaktion auf die SARS-CoV-2-Pandemie hat die Europäische Kommission im November 2020 ihre Pläne für einen resilienten Wiederaufbau vorgelegt. Im Kern schafft diese „Europäische Gesundheitsunion“ eine neue Behörde (HERA) und stärkt zwei bestehende Agenturen (EMA und ECDC) sowie die Rolle der EU im Kontext grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Diese mittlerweile allesamt verabschiedeten Verordnungen sind von Präsidentin von der Leyen als die ersten beiden Schritte bezeichnet worden. Aktuell offen ist der von ihr erwähnte mögliche dritte Schritt hin zu einer Europäischen Gesundheitsunion, nämlich eine Primärrechtsänderung (mehr geteilte Zuständigkeiten). Nachdem der EuGH im Dezember 2020 den „Tierschutz als Wert“ anerkannt hat, stellt sich die Frage, ob die menschliche Gesundheit als Wert bzw als Menschenrecht aufgewertet werden sollte, sowie welche Bedeutung es hat, das Gesundheitswesen als „Union“ zu bezeichnen.

  • Frischhut, Markus
  • SARS-CoV-2
  • Pandemie
  • Werte
  • Art 35 GRC
  • Art 114 AEUV
  • Öffentliches Recht
  • Resilienz
  • Gesundheitswesen
  • Wiederaufbau
  • Europäische Gesundheitsunion
  • Krisenvorsorge
  • ZOER 2023, 177
  • Art 4 AEUV
  • Art 168 AEUV
  • Europäische Gesundheitsgemeinschaft
  • Primärrechtsänderung
  • Art 6 AEUV
  • Art 2 EUV

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