Die Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich haben sich nur zögerlich entwickelt, meist als Reaktion auf eine Krise. Bereits in den 1950er-Jahren gab es weitreichende Pläne für eine supranationale „Europäische Gesundheitsgemeinschaft“ („
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- ISSN Online: 1613-7663
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 203 - 225, Aufsatz
Himmelhoch jauchzend – zu Tode betrübt?On Top of the World, or in the Depths of Despair?
Durch das zweite negative EMRK-Gutachten des EuGH aus dem Jahr 2014 erlitten die seit den 1970er-Jahren verfolgten Bemühungen, einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu verwirklichen, einen herben Rückschlag. Seither haben sich im Verhältnis der Rechtsordnung der Europäischen Union zur EMRK jedoch wichtige Entwicklungen vollzogen. Im Jahr 2020 wurden außerdem die Beitrittsverhandlungen im Rahmen des Europarates wieder aufgenommen, um die im Gutachten 2/13 angesprochenen Unvereinbarkeiten des Beitrittsabkommens mit dem Primärrecht zu beheben. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit diesen rezenten Entwicklungen auseinander. Nach einem historischen Abriss über die Ursprünge der Beitrittsbestrebungen und einer kurzen Darstellung über die zentralen Punkte des Gutachtens 2/13 werden die jüngsten Entwicklungen und der Sachstand in den wiederaufgenommenen Verhandlungen zu einem EMRK-Beitritt der Union beleuchtet und einer kritischen Würdigung unterzogen. Abschließend sollen die noch ausstehenden Fragen in den Verhandlungen behandelt werden.
S. 227 - 250, Aufsatz
Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche SubventionenThe Regulation on Foreign Subsidies Distorting the Internal Market
Am 23. Dezember 2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die Verordnung trat am 12. Januar 2023 in Kraft und gilt im Wesentlichen ab dem 12. Juli 2023.
Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Ziele und Eckpunkte der Verordnung vor; im zweiten Teil werden die neuen Vorschriften für Zusammenschlüsse (zweite Säule) im Detail diskutiert. In diesem Zusammenhang wird gezeigt, dass die Verordnung erhebliche Rechtsunsicherheit hervorruft. Manche dieser Anwendungsprobleme hätten durch ein sorgfältigeres „Drafting“ vermieden werden können, während andere Rechtsunsicherheiten aus der Regelungssystematik herrühren.
S. 251 - 268, Aufsatz
Ökologische Nachhaltigkeit im Sinne der TaxonomieverordnungEnvironmental Sustainability in the Sense of the Taxonomy Regulation
Die Taxonomie-VO ist Teil der umfassenden Bemühungen der EU, die Ziele des
S. 269 - 286, Aufsatz
Chance oder Risiko? Europas rechtliche Antwort auf die Herausforderungen Künstlicher IntelligenzOpportunity or Risk? Europe’s Legal Response to the Challenges of Artificial Intelligence
Im April 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz (KOM [2021] 206 endg) vor. Der Beitrag stellt die wesentlichen Elemente des Vorschlags dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
S. 287 - 300, Aufsatz
Das Durchsetzungsregime im Digital Markets Act: Private Enforcement unerwünscht?The Enforcement of the Digital Markets Act: Is There Space for Private Enforcement? The Restraint towards Private Enforcement in the DMA
Das Durchsetzungsregime des DMA ist von einer starken Dominanz der Europäischen Kommission geprägt. Obgleich das
S. 301 - 334, Aufsatz
Zentrale Entscheidungen der Unionsgerichte für Österreich aus dem Jahr 2022EU Courts’ Key Decisions for Austria in 2022
Im Jahr 2022 gab es 52 Verfahren vor den Unionsgerichten mit einem direkten Bezug zu Österreich. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Entscheidungen und ihre Implikationen für das nationale Recht vor. Hierbei handelt es sich unter anderem um das Vertragsverletzungsverfahren über die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe und das Vorabentscheidungsverfahren zu den österreichischen Grenzkontrollen. Weitere wichtige Entscheidungen betrafen die Bereiche des Aufenthalts im Unionsgebiet, des Wettbewerbsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, des Steuerrechts, des Zivilverfahrensrechts, des Verbraucherschutzes, des Schadenersatzrechts, des Bankenrechts und des Beihilfenrechts.
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