An das Inkrafttreten der Grundrechte-Charta mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 waren große Hoffnungen geknüpft. Dreieinhalb Jahre später fragt dieser Beitrag danach, ob diese Erwartungen erfüllt wurden. Hierzu wird zuerst kurz skizziert, was die Aufgaben und Grenzen einer Grundrechtsdogmatik in der EU sein können. Anschließend wird dargelegt, dass gegenwärtig eine weitere Entwicklungsstufe des Grundrechtsschutzes erklommen wird um in zwei weiteren Schritten den Stand der Dogmatik der vertikalen und horizontalen Reichweite der Grundrechte zu analysieren. In einem weiteren Schritt werden wesentliche Elemente einer solchen Dogmatik und ihr Entwicklungsstand in der EuGH-Rechtsprechung exemplarisch skizziert.
Der Beitrag schließt mit der Feststellung, dass der EuGH auf einem guten Weg ist, sich zu einem überzeugenden Grundrechtsgericht zu entwickeln. Um die Gefahren einer sich überlappenden Grundrechtskontrolle zwischen EGMR und nationalen Verfassungsgerichten zu vermeiden, bedarf es allerdings einer weiteren Ausdifferenzierung der Grundrechtsdogmatik.