Die 2008 zu Tage getretene Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise hat mit der asymmetrischen Kompetenzverteilung in der Währungs- und Wirtschaftspolitik zwischen den EU und ihren Mitgliedstaaten einen Konstruktionsfehler der WWU deutlich gemacht. Um eine stärkere Koordinierung und eine verbesserte Überwachung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten in der EU im Allgemeinen und in der WWU im Besonderen zu ermöglichen, wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der meist als „Europäische Wirtschaftsregierung“ umschrieben wird.
Der vorliegende Beitrag stellt diesen neuen Rechtsrahmen mit seinen Rechtsgrundlagen ausführlich vor und analysiert sowohl seine Konsequenzen – nicht zuletzt für das institutionelle Gefüge der EU – als auch seine Möglichkeiten und Grenzen. Schließlich wird die These aufgestellt, dass alles, was derzeit unter dem Schlagwort „Europäische Wirtschaftsregierung“ firmiert, allenfalls erste Elemente einer solchen beinhaltet.