Der vorliegende Beitrag schließt an die Untersuchung an, die von den Autoren zu den österreichischen Coronamaßnahmen für den Zeitraum von März bis April 2020 vorgelegt worden ist. Er umfasst die Monate Mai bis Dezember 2020, zeichnet die rechtliche Entwicklung der Pandemiebekämpfung nach und geht ihr unions- und verfassungsrechtlich auf den Grund.




- ISSN Online: 1613-7663
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Inhalt der Ausgabe
S. 613 - 750, Aufsatz
Unions- und verfassungsrechtliche Fragen der österreichischen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus (II)
S. 751 - 798, Aufsatz
Das Partnerschaftsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ist ein gemischtes Abkommen
Der vorliegende Artikel begründet ausführlich, weshalb das Partnerschaftsabkommen mit dem Vereinigten Königreich notwendigerweise als gemischtes Abkommen zu qualifizieren ist. Die Begründung beruht im Wesentlichen darauf, dass das Partnerschaftsabkommen die Koordinierung der sozialen Sicherheit und die Auslieferung umfasst. Dieser weite Geltungsbereich des Abkommens bewirkt einerseits, dass die Union keine ausschließliche Außenkompetenz für dessen Abschluss innehat, sondern vielmehr diese mit den Mitgliedstaaten teilt (siehe Teil II). Andererseits hat der weite Geltungsbereich zur Folge, dass die Union die Außenkompetenzen nicht im Alleingang ausüben kann, sondern nur zusammen mit den Mitgliedstaaten. Der Abschluss eines internationalen Abkommens – wie des Partnerschaftsabkommens – in den Bereichen der sozialen Sicherheit und der Auslieferung berührt notwendigerweise die ausschließlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten. Es liegt daher ein sogenanntes obligatorisch gemischtes Abkommen vor, das sowohl von der Union wie auch den Mitgliedstaaten abgeschlossen werden muss (siehe Teil III).
S. 799 - 839, Aufsatz
Zur ebenenübergreifenden Verflechtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) aus Sicht des Unions- sowie des österreichischen Rechts
Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM), in dessen Rahmen Europäische Zentralbank (EZB) und nationale Behörden gemeinsam die Bankenaufsicht besorgen und der sich iW auf Art 127 Abs 6 AEUV stützt, hat die europäische Bankenaufsicht institutionell revolutioniert. Dieser Beitrag widmet sich zwei wesentlichen Aspekten der ebenenübergreifenden Verflechtung im Rahmen des SSM, und zwar jeweils aus dem Blickwinkel des Unionsrechts sowie des österreichischen Rechts: zum einen der konkreten Ausgestaltung der Aufgabenverteilung zwischen EZB und nationalen Aufsichtsbehörden, zum anderen den Möglichkeiten und Grenzen der in der SSM-VO vorgesehenen Anwendung nationalen (hier: österreichischen) Rechts durch die EZB. In beiden Bereichen kommt eine Form der Verwaltungskooperation zum Vorschein, die in mehrerlei Hinsicht neue Wege beschreitet und damit die Integration der Vollziehung iZm dem Unionsrecht auf eine neue Stufe hebt. Diese rechtlich zT problematische Entwicklung, einschließlich der dazu ergangenen „integrationsfreundlichen“ Judikatur des EuGH (insb Rs Landeskreditbank Baden-Württemberg), wird einer kritischen Würdigung unterzogen.
S. 841 - 913, Aufsatz
Le temps qui reste – Eine rechtsvergleichende Betrachtung der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Suizidassistenz in Deutschland und Österreich
Der VfGH hat aus der Bundesverfassung ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod in Würde, das auch die Inanspruchnahme freiwillig angebotener und erbrachter Suizidhilfe umfasst, deduziert und das ausnahmslose Verbot der Suizidassistenz nach § 78 Tatbestandsvariante 2 öStGB als verfassungswidrig mit Wirkung zum 31.12.2021 aufgehoben. Seine Begründung ähnelt in der starken Betonung der individuellen Autonomie deutlich den Ausführungen des BVerfG, welches kurz zuvor aus vergleichbaren Gründen das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz in Deutschland (§ 217 dtStGB) für verfassungswidrig erklärt hat. Beide Erkenntnisse werfen multiple Rechtsfragen auf, welche die Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Regulierung der Suizidassistenz vor Herausforderungen stellen werden und die in diesem Beitrag untersucht und hinsichtlich ihrer künftigen Auswirkungen gewürdigt werden sollen.
S. 915 - 950, Aufsatz
Menschenrechtliche Kontrolle der Kommunikation – speziell des Internets
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit das Internet von den Vertragsstaaten der EMRK kontrolliert werden darf. Es werden die verschiedenen Kriterien für eine gerechtfertigte Einschränkung der Konventionsrechte erörtert, etwa beim Kampf gegen Fake News oder beim Aufruf zum Hass und beim Schutz von Minderjährigen. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des EuGH mit jener des EGMR verglichen und ihre spezifischen Entwicklungen kritisch betrachtet. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen sowie Schutzpflichten, die sich aus den besonderen Gefahren durch das Internet ergeben. Der Unterschied zwischen Rundfunk und Internet in der Praxis der deutschen Länder wird als Beispiel für eine medienrechtliche Herausforderung behandelt. Eingegangen wird ferner auf jene Maßnahmen, die sich gegen fragliche Praktiken von Facebook richten, sowie auf datenschutz- und urheberrechtliche Fragen, die sich bei der Kontrolle des Internets stellen. Schließlich befasst sich der Beitrag mit dem Problem der extraterritorialen Wirkung der Internetbeziehungen und dem Jurisdiktionsbereich des EGMR.
S. 951 - 994, Aufsatz
Paradigmenwechsel und schwankender Untergrund: Die europarechtliche Einhegung der Staatsangehörigkeit und ihre Einwirkungen auf das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht
Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Entwicklung der europäischen Judikatur im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts auseinander und legt dar, dass sowohl der EGMR wie auch der EuGH der vermeintlich ungemessenen Souveränität der Staaten, zu bestimmen, wer ihre Staatsangehörigen sind, zusehends menschen- bzw grundrechtliche Schranken auferlegen. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Rsp werden die inhaltlichen Vorgaben sowie auch die unterschiedlichen Zugänge des EGMR und des EuGH analysiert. Die Analyse arbeitet dabei nicht nur den für die jeweiligen Zugänge maßgeblichen konzeptionellen Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit heraus, sondern wendet sich in einem Exkurs auch der Frage einer möglichen Rechtskraftdurchbrechung unionsrechtswidriger Staatsangehörigkeitsentscheidungen zu. Der abschließende Teil des Beitrags setzt sich schließlich mit der österreichischen Rezeption dieser europarechtlichen Schranken auseinander. Dabei zeigt sich, dass VfGH und VwGH gerade im Kontext des Ex-lege-Verlusts der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen der Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit mit den unionsrechtlichen Vorgaben kämpfen. Die formalistische Übersetzung der unionsrechtlich geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung wirft insoweit nicht nur Zweifel an der Unionsrechtskonformität der österreichischen Praxis auf, sondern gibt insgesamt Anlass, tradierte Gewissheiten des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts zu hinterfragen.
S. 995 - 1035, Aufsatz
Vom Nutzen und Nachteil verfassungsrechtlicher „Prinzipien“ für das Religionsrecht
In religionsrechtlichen Zusammenhängen wird in Lehre und Rechtsprechung häufig auf allgemeine verfassungsrechtliche Prinzipien Bezug genommen. Zuletzt hat sich der VfGH in seiner Entscheidung zum „Kopftuchverbot“ (§ 43a SchUG) maßgeblich auf „die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates“ gestützt. In diesem Beitrag wird die Verwendung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien im Religionsrecht in Lehre und Rechtsprechung am Beispiel der Säkularität des Staates, der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Parität der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften analysiert und kritisch gewürdigt. Dabei wird insbesondere die These vertreten, dass diese Prinzipien zwar als normative Wertungen aufgefasst werden können, welche bestimmten verfassungsrechtlichen Vorschriften zugrunde liegen. Sie sind aber keine Normen, aus denen konkrete Rechtsfolgen abgeleitet werden könnten.
S. 1037 - 1059, Aufsatz
Zentrale Entscheidungen des EuGH und des EuG für Österreich aus dem Jahre 2020
2020 hat der Gerichtshof mehr als 1.500 Rechtssachen entschieden. 32 Verfahren wiesen dabei einen direkten Bezug zu Österreich auf. Der Beitrag analysiert die wichtigsten Entscheidungen mit österreichischer Beteiligung und deren Auswirkungen auf die nationale Rechtslage. Darüber hinaus werden weitere Grundlagenentscheidungen mit einer besonderen Relevanz für das österreichische Recht vorgestellt. Inhaltlich stehen dabei insbesondere auf das Zivil- bzw Zivilprozessrecht bezogene Urteile, Entscheidungen im Umwelt- und Datenschutzrecht sowie erstmalig auch das soziale Mietrecht im Mittelpunkt.
S. 1061 - 1097, Aufsatz
Recent Austrian Practice in the Field of European Union Law
Der zehnte Bericht der Abteilung für Europarecht des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, der unter inhaltlicher Leitung von Ges. Mag. Martin Meisel entstanden ist, befasst sich mit einigen der wichtigsten Entwicklungen des Europarechts während des Jahres 2020. Die behandelten Themen umfassen aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Hummelbrunner), prozedurale und rechtliche Fragen hinsichtlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Meisel), ausgewählte Aspekte des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Hummelbrunner/Krachler) sowie anhängige Verfahren vor dem EuGH im Bereich auswärtiges Handeln der EU (Breitler).
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