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- ISSN Online: 1613-7663
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 5 - 23, Aufsatz
Objektive Rechtswissenschaft oder Reine Rechtslehre?Objective Jurisprudence or Pure Theory of Law?
In der jüngeren Rechtstheorie werden die Einsichten der Sprachphilosophie stärker berücksichtigt, indem insbesondere die Sprachpragmatik in die Methodenlehre integriert wird. Die Bedeutung von Rechtsvorschriften ist demnach aufgrund der semantischen und pragmatischen Regeln natürlicher Sprachen zu ermitteln, die auch in den traditionellen juristischen Auslegungsmethoden ihren Ausdruck finden. Gegen eine weitgehende Berücksichtigung pragmatischer Regeln wie insbesondere der verfassungskonformen Interpretation wendet sich aber aus der Perspektive der Reinen Rechtslehre
Der öffentliche Raum ist idealtypischerweise ein Raum, der allen Menschen gleichermaßen offensteht. Zugleich ist er freilich auch kein rechtsfreier Raum ohne jegliche Reglementierung. Vielmehr zeigt sich, dass es unterschiedliche Typen von Beschränkungen gibt, die sich in jeweils unterschiedlichem Maße auf die Diversität im öffentlichen Raum auswirken, worauf wiederum die Rechtsordnung ganz unterschiedlich reagiert.
S. 43 - 62, Aufsatz
Determinierung und Kontrolle von RegulierungsbehördenDetermination and Control of Regulatory Authorities
Verwaltungsentscheidungen beziehen sachlich-inhaltliche Legitimation vor allem aus der gesetzlichen Determinierung sowie der Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle. Beide Legitimationsstränge erodieren durch unionsrechtliche Vorgaben betreffend die Organisation und Befugnisse von Regulierungsbehörden in immer mehr Bereichen. Der Beitrag widmet sich diesen Erosionstendenzen. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Frage nach der Notwendigkeit der Gewährleistung autonomer Entscheidungsspielräume von Regulierungsbehörden als auch jene nach den Grenzen der Sachentscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung regulierungsbehördlicher Entscheidungen eine Frage der Sicherung der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts und somit des
S. 63 - 81, Aufsatz
Participatory Budgeting. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen partizipativer Budgetgestaltung auf GemeindeebeneParticipatory Budgeting. Constitutional Framework for Participatory Budgeting at the Local Level
S. 83 - 84, Beiträge zum 46. Völkerrechtstag
Editorial 46. Österreichischer Völkerrechtstag
S. 85 - 100, Beiträge zum 46. Völkerrechtstag
Der Krieg in der Ukraine: Die Feststellung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der MenschenrechteThe War in Ukraine: Fact-finding on Violations of International Humanitarian Law and Human Rights
Der Beitrag wird sich nach einem kurzen Blick auf die Vorgeschichte des Krieges in der Ukraine aus völkerrechtlicher Sicht der grundsätzlichen Bedeutung und den Methoden der Feststellung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte widmen, wobei auch auf die Erfahrungen des Autors als Experte und Berichterstatter im Rahmen des Moskau-Mechanismus der OSZE eingegangen wird. Im Fall des Krieges in der Ukraine gab es mehrere Untersuchungsmissionen der OSZE und der Vereinten Nationen, deren methodische Vorgangsweise und wichtigste Ergebnisse vorgestellt und analysiert werden. Im Anschluss wird auf die bedeutendsten Reaktionen der internationalen Gemeinschaft eingegangen und ein kurzer Ausblick auf die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit gegeben, bevor einige Schlussfolgerungen gezogen und Perspektiven erörtert werden.
S. 101 - 128, Beiträge zum 46. Völkerrechtstag
Die völkerrechtlichen Grundlagen von Sanktionen: ein rechtsquellenorientierter Überblick unter besonderer Berücksichtigung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen RusslandThe International Legal Bases of Sanctions: a Source-bas...
Der Beitrag bietet einen rechtsquellenorientierten Überblick über die völkerrechtlichen Grundlagen von Sanktionen. Er widmet sich dabei insbesondere der Frage, ob und auf welchen Rechtsgrundlagen Völkerrechtssubjekte auch ohne ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) Sanktionen verhängen dürfen. Untersucht werden auch zwei besondere Regeln des allgemeinen Völkerrechts, das Interventionsverbot und das Verbot extraterritorialer Jurisdiktion, von denen häufig angenommen wird, dass sie durch Sanktionen verletzt werden. Die Analyse zeigt, dass Retorsionen als lediglich unfreundliche Maßnahmen im Völkerrecht keiner völkerrechtlichen Grundlage bedürfen. Demgegenüber können völkerrechtswidrige Sanktionen sowohl durch völkerrechtliche Verträge als auch durch das Völkergewohnheitsrecht gerechtfertigt sein. Während das Gewohnheitsrecht vielfältige Völkerrechtsverletzungen legitimieren kann, kann ein Vertrag Maßnahmen nur für den Fall seiner Verletzung vorsehen. Hinsichtlich der vertragsrechtlichen Grundlagen solcher Maßnahmen liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf den sogenannten „Sicherheitsausnahmen“ im
S. 129 - 146, Beiträge zum 46. Völkerrechtstag
Neutralität als Instrument der SicherheitspolitikNeutrality as an Instrument of Security Policy
Das Rechtsinstitut der Neutralität ist kein Wert an sich, sondern ein Instrument der Sicherheitspolitik. Seine Entwicklung hat in der Völkerrechtsgeschichte mehrere Phasen durchlaufen, in denen sich der Inhalt der damit verbundenen Rechtspflichten und der Nutzen als sicherheitspolitisches Instrument mehrfach gewandelt haben. Dabei wird die aktuelle Phase wegen inhärenter Funktionsmängel im System der Vereinten Nationen durch ein Auseinanderklaffen vom Idealbild des Systems der kollektiven Sicherheit in der Satzung und der tatsächlichen Praxis geprägt. Dies betrifft auch Österreich, das als dauernd neutraler Staat eine Komponente der Neutralitätspolitik in seine Sicherheitspolitik einbauen muss und damit den Schwankungen des sicherheitspolitischen Nutzens der Neutralität in besonderer Weise unterworfen ist. Die Integration in die EU und ihre GASP und die massive Reduktion der militärischen Fähigkeiten haben den verbleibenden Nutzen der österreichischen Neutralität erheblich reduziert.
S. 147 - 167, Beiträge zum 46. Völkerrechtstag
„Eine neue Agenda für Frieden“ – Die Neue Schule des Multilateralismus“A New Agenda for Peace” – The New School of Multilateralism
Der Aufruf von UN-Generalsekretär
S. 169 - 196, Aufsatz
Recent Austrian Practice in the Field of International Law
Diese Auswahl aus der aktuellen österreichischen Völkerrechtspraxis wurde nun ein weiteres Mal von Angehörigen des Rechtsdienstes des österreichischen Außenministeriums (Völkerrechtsbüro, VRB) zusammengestellt. Es hat sich jedoch ein größerer Wechsel bei den Autoren des Beitrags ergeben. Das Herz und die Seele dieses jährlichen Beitrags wie überhaupt des VRB, Botschafter