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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, April 2024, Band 79

de Wet, Erika/​Seewald, Christina

Die völkerrechtlichen Grundlagen von Sanktionen: ein rechtsquellenorientierter Überblick unter besonderer Berücksichtigung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen RusslandThe International Legal Bases of Sanctions: a Source-bas...

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Der Beitrag bietet einen rechtsquellenorientierten Überblick über die völkerrechtlichen Grundlagen von Sanktionen. Er widmet sich dabei insbesondere der Frage, ob und auf welchen Rechtsgrundlagen Völkerrechtssubjekte auch ohne ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) Sanktionen verhängen dürfen. Untersucht werden auch zwei besondere Regeln des allgemeinen Völkerrechts, das Interventionsverbot und das Verbot extraterritorialer Jurisdiktion, von denen häufig angenommen wird, dass sie durch Sanktionen verletzt werden. Die Analyse zeigt, dass Retorsionen als lediglich unfreundliche Maßnahmen im Völkerrecht keiner völkerrechtlichen Grundlage bedürfen. Demgegenüber können völkerrechtswidrige Sanktionen sowohl durch völkerrechtliche Verträge als auch durch das Völkergewohnheitsrecht gerechtfertigt sein. Während das Gewohnheitsrecht vielfältige Völkerrechtsverletzungen legitimieren kann, kann ein Vertrag Maßnahmen nur für den Fall seiner Verletzung vorsehen. Hinsichtlich der vertragsrechtlichen Grundlagen solcher Maßnahmen liegt der Schwerpunkt dieses Beitrags auf den sogenannten „Sicherheitsausnahmen“ im weiteren Sinne, die Sanktionen zum Schutz nationaler Sicherheitsinteressen zulassen. Untersucht werden insbesondere Art XXI(b)(iii) Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Art 99(1)(d) Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland sowie Art 51 Satzung der VN. Im Hinblick auf die gewohnheitsrechtlichen Grundlagen von Sanktionen legt der Beitrag dar, dass das Völkerrecht abseits von Gegenmaßnahmen nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit keine Alternativen bietet. Aus Art 41(1) ASR, der den Einsatz „rechtmäßiger Mittel“ zur Beendigung schwerwiegender Verletzungen von Jus-cogens-Normen erlaubt, kann nämlich keine eigenständige Rechtfertigung für Sanktionen abgeleitet werden. Der Artikel bekräftigt die sich abzeichnende Tendenz zum gewohnheitsrechtlichen Charakter der Regeln über die „klassischen“ Gegenmaßnahmen verletzter Staaten gemäß Art 49–53 ASR. Er stellt ferner vor dem Hintergrund der Vorbehaltsklausel des Art 54 ASR dar, dass Staaten und internationale Organisationen diesen Weg offenbar auch in Bezug auf Gegenmaßnahmen nichtverletzter Dritter beschritten haben. Zugleich unterstreicht der Beitrag, dass in der Praxis häufig unklar bleibt, inwieweit sich Staaten oder internationale Organisationen tatsächlich auf Art 54 ASR berufen, wenn sie zum Schutz eines allgemeinen oder kollektiven Interesses des Völkerrechts Sanktionen verhängen.

  • de Wet, Erika
  • Seewald, Christina
  • AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • ARIO – Artikelentwurf über die Verantwortlichkeit von Internationalen Organisationen
  • PKA – Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen Russland und der EU (1994)
  • EUV – Vertrag über die Europäische Union
  • Sanktionen
  • Öffentliches Recht
  • Chicago Convention – Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt
  • restriktive Maßnahmen
  • Gegenmaßnahmen
  • WVK – Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969
  • Montrealer Abkommen – Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
  • Retorsionen
  • ASR – Artikelentwurf über die Verantwortlichkeit von Staaten
  • ZOER 2024, 101
  • GATT – Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen 1994
  • SVN – Satzung der Vereinten Nationen

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