An der Wurzel der gegenwärtigen Poli-Krise der Union steckt ein Problem des Missbrauchs von Demokratie. Dementsprechend muss die Suche nach Wegen aus der Krise als ersten Schritt beim gegenwärtigen Qualitätsproblem der Demokratie ansetzen. An eine Vertiefung und Effektivierung der Integration ist erst anschließend zu denken. Der vorliegende Beitrag spürt dem jüngeren Phänomen des Missbrauchs direkt demokratischer Instrumente in den Mitgliedstaaten nach und skizziert Ansatzpunkte für unionsrechtlich basierte Antworten darauf.




- ISSN Online: 1613-7663
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Inhalt der Ausgabe
Das Handlungsspektrum von Agenturen der Europäischen Union erstreckt sich zunehmend auch auf die internationale Ebene, wie die zahlreichen Amtssitzabkommen mit Mitgliedstaaten oder Arbeitsübereinkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen zeigen. In diesem Beitrag wird untersucht, ob Unionsagenturen über partielle, derivative und partikuläre Völkerrechtspersönlichkeit verfügen und ob dies in Einklang mit Unionsrecht und Völkerrecht steht. Fälle solcher Völkerrechtspersönlichkeit bleiben bisher zahlenmäßig beschränkt und haben Ausnahmecharakter.
S. 293 - 316, Aufsatz
NPD - Verfassungsfeindlich, aber nicht verfassungswidrig?!
Im Januar 2017 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im zweiten Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) über ihre Verfassungsmäßigkeit. In seiner Begründung unterstrich der Senat, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verfassungswidrig sei. Das Verfassungsgericht erschuf die neue Voraussetzung der „Potentialität“, um eine Partei für verfassungswidrig zu befinden und sie in Konsequenz zu verbieten. Das Merkmal erfordert, dass eine Partei zumindest die Möglichkeit haben muss, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Diese Voraussetzung erfülle die NPD nicht. Ob dieses neue Kriterium der „Potentialität“ ein Gelungenes ist, welches das Verfahren vereinfacht, ob die Neukreation überhaupt notwendig war und welche Konsequenzen sich aus der festgestellten Verfassungsfeindlichkeit einer Partei ergeben, wird in diesem Beitrag erörtert. Es gibt einige kritische Aspekte, mit welchen sich der Senat in der Entscheidung nicht auseinandergesetzt hat, die aber durchaus diskutabel erscheinen. Nichtsdestotrotz erscheint die Entscheidung im Ergebnis richtig, auch wenn – wenige – Vorbehalte gegenüber dem neuen Merkmal bestehen bleiben.
S. 317 - 351, Aufsatz
Die Unabhängigkeit der Energie-Regulierungsbehörde im Kontext der demokratischen Legitimation der Verwaltung
Die Energie-Regulierungsbehörden unterliegen strengen unionsrechtlichen Unabhängigkeitsbestimmungen. Auf Grund dieser Vorschriften hat das BVwG das Unterrichtungsrecht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gegenüber dem Vorstand der E-Control als rechtswidrig qualifiziert, während der VwGH unter Berufung auf die Unabhängigkeitsgarantien des E-ControlG die gegenteilige Rechtsansicht vertrat. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidungen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass neben dem Unterrichtungsrecht keine wesentlichen Steuerungs- und Einflussnahmerechte des Bundesministers bestehen. Darüber hinaus wird gezeigt, dass weitere Einschränkungen der Aufsichtsrechte – wie die Abschaffung des Unterrichtungsrechts des Bundesministers gegenüber dem Vorstand – eine wesentliche Schwächung der demokratischen Legitimation der Verwaltung und daher eine Verletzung des weisungsfreien demokratischen Organisationsmodells der Bundesverfassung bewirken könnten. Vor diesem Hintergrund sollte die demokratische Legitimation der E-Control gestärkt werden, was idealerweise über die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte erfolgen könnte.
S. 353 - 358, Aufsatz
Die Präsidentschaftswahl 2016: Ein Wendepunkt für den US Supreme Court?
Der neugewählte Präsident Donald Trump hat mit Zustimmung des Senates Neil Gorsuch zum Nachfolger des im Februar 2016 plötzlich verstorbenen Höchstrichters Antonin Scalia ernannt. Der vorliegende Beitrag informiert in Fortschreibung des im Dezember 2016 publizierten Aufsatzes über den Roberts Court über die Hintergründe dieser Ernennung sowie über mögliche künftige Vakanzen am US Supreme Court.
S. 359 - 393, Aufsatz
Case-Law of the CJEU adopted in 2016 and its relevance for Austria
Im Jahr 2016 fällten der Gerichtshof und das Gericht insgesamt 1.459 Entscheidungen. Einige dieser Urteile und Beschlüsse betrafen den Mitgliedstaat Österreich direkt, andere brachten wichtige Weiterentwicklungen einzelner Vorschriften des Primär- und/oder Sekundärrechts, die als geltendes Unionsrecht auch von Österreich zu beachten sind. Der gegenständliche Beitrag analysiert etwa 30 Entscheidungen von EuGH und EuG. Dabei werden die judikativen Weiterentwicklungen der unionalen Rechtsordnung herausgearbeitet und deren Auswirkungen auf Österreich skizziert. Die aus österreichischer Perspektive ausgewählten Urteile und Beschlüsse belegen die nach wie vor dynamische Entwicklung der Judikatur, die mit einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Rechtsordnung den geänderten Vorgaben anzupassen, verbunden ist. Österreich hat mit dieser Rechtsbereinigung begonnen, muss aber noch weitere Anpassungen seiner Rechtsordnung vornehmen.
S. 395 - 401, Aufsatz
“Reconsidering Constitutional Formation” – Mid-term conference (Passau/Munich, September 2016)
Von 19. bis 21.09.2016 fand in Passau und München die Zwischenkonferenz des von Ulrike Müßig geleiteten Forschungsprojekts „ReConFort“ statt. „ReConFort“, „Reconsidering Constitutional Formation“, ein internationales und fächerübergreifendes Forschungsprojekt, beschäftigt sich mit dem grenzüberschreitenden Zusammenspiel von Verfassungsfragen und der öffentlichen Debatte im Europa des auslaufenden 18. und des 19. Jahrhunderts im Lichte aktueller verfassungs- und europarechtlicher Herausforderungen. Die Vorträge der ersten beiden Konferenztage boten den Teilnehmenden, darunter insbesondere auch den Mitgliedern des Beirats, einen Einblick in den Projektfortschritt und die bisherigen Forschungsergebnisse, die zum Teil auch im bereits publizierten ersten Projektband zum Thema „Nationale Souveränität“ nachgelesen werden können. Die Bandbreite an Themen reichte von Verfassungskommunikation über Ausgestaltungen des Verfassungsvorrangs und die Entstehung verschiedener Verfassungen bis hin zu Fragestellungen aus dem Bereich der Souveränität, wobei letztere auch den Gegenstand der beiden Festvorträge von John Allison (Cambridge, UK) und Luigi Lacchè (Macerata, IT; Beiratsmitglied) bildeten.
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