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ZOER

Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 4, Dezember 2014, Band 69

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-7663

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Inhalt der Ausgabe

S. 571 - 599, Aufsatz

Spörg, Ute

Die Autoren und Herausgeber der Zeitschrift für öffentliches RechtAuthors and Editors of the Journal of Public Law (ZÖR)

Dieser Artikel versucht einen Überblick über die Autoren und Herausgeber zu geben, die im Laufe der hundertjährigen Geschichte der Zeitschrift für öffentliches Recht ihre Spuren hinterlassen haben, und gleichzeitig den biographischen und schulischen Verflechtungen nachzugehen, die diese verbinden. Dies gilt besonders für Hans Kelsen, den Begründer der Reinen Rechtslehre und seine Schüler. Speziell Alfred Verdroß und mehrere Generationen seines akademischen Nachwuchses sind hier zu nennen, die bis weit in die Gegenwart das Titelblatt prägten. Auch ist aufzuzeigen, wie sich die Mitwirkenden unter dem Einfluss der wechselnden politischen Systeme in der Zwischenkriegszeit änderten.

S. 601 - 636, Aufsatz

Puff, Roman

100 Jahre ZÖR – 100 Jahre europäische Geschichte.; Entwicklung, Personen, Hintergründe100 Years of the Journal for Public Law (ZÖR) – 100 Years of European History. Development, Individuals, Background

Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch dar, die Zeit zwischen der Gründung der ZÖR im Jahre 1914 und der Gegenwart in ihren Grundzügen anhand der Entwicklung der Zeitschrift darzustellen. Hierzu wird in einem ersten Teil eine Analyse des technisch-organisatorischen Rahmens der Zeitschrift zur Hilfe genommen. In einem zweiten Teil werden dann ausgesuchte Beiträge zur ZÖR untersucht, an denen sich die Haltung der Autoren – und damit in nuce auch der Wissenschaft vom öffentlichen Recht in Österreich – zu einigen Kernpunkten der Geschichte des 20. Jahrhunderts erkennen lässt. Schließlich wird eine Hypothese aufgestellt, mit der die Änderungen, die sich im Laufe des Jahrhunderts in der Aussagekraft der ZÖR als Quelle für die Allgemeingeschichte ergeben haben, auf Änderungen in der Wissenschaftskultur der Disziplin des öffentlichen Rechts zurückgeführt werden können.

S. 637 - 654, Aufsatz

Jabloner, Clemens

Frühe Autorinnen der Zeitschrift für öffentliches RechtEarly Authors of the Journal of Public Law

Das Zentenarium der ZÖR bietet die Gelegenheit, an drei Autorinnen zu erinnern, die – nach der erst 1920 erfolgten Zulassung von Frauen zu den Juristischen Fakultäten – in der Zwischenkriegszeit bemerkenswerte Aufsätze veröffentlichten: Elisabeth de Waal (neé Ephrussi), Margit Kraft-Fuchs und Gisela Rohatyn. Alle drei erfuhren ihre Prägung im Seminar von Hans Kelsen und trugen mit – bisweilen kritischen – Beiträgen zur Entwicklung der Reinen Rechtslehre bei. Kraft-Fuchs und Rohatyn mussten nach der Machtergreifung des NS-Regimes aus Österreich fliehen und konnten ihre wissenschaftlichen Laufbahnen nicht fortsetzen. Auch Ephrussi, eine Frau mit vielfältigen intellektuellen Talenten, war 1938 gezwungen, Österreich endgültig zu verlassen.

S. 655 - 683, Aufsatz

Jestaedt, Matthias

„Kelsens Zeitschrift“. Die Reine Rechtslehre im Spiegel der Zeitschrift für öffentliches Recht“Kelsen’s Journal” Pure Jurisprudence Mirrored in the Journal of Public Law

Der Beitrag beschäftigt sich mit der herausgehobenen Rolle Kelsens und seiner Schule für die ZÖR wie umgekehrt der ZÖR für Kelsen und die Reine Rechtslehre. Kelsen war nicht nur der Initiator der Zeitschrift, er leitete sie auch anderthalb Jahrzehnte als Hauptherausgeber – bis zu seiner durch die politischen Umstände erzwungenen Ablösung. In keinem Periodikum hat Kelsen häufiger, mehr und über einen längeren Zeitraum publiziert als in der ZÖR, wenn auch kaum einer seiner „großen“, wegweisenden Beiträge zur Reinen Rechtslehre dort erschienen ist. Auch für die große Schar an Schüler(inne)n Kelsens nimmt die ZÖR eine Sonderstellung ein: An keinem anderen Publikationsmedium lässt sich die Wiener Schule der Rechtstheorie in ihrer personellen Zusammensetzung, den Phasen und Themen ihrer Aktivitäten und ihrem „Innenleben“, lassen sich schließlich Aufstieg und Zerschlagung der „jungösterreichischen Schule“ verlässlicher und detaillierter ablesen als just an der ZÖR.

S. 685 - 714, Aufsatz

Zellenberg, Ulrich E.

Hans Kelsen und die Deutung des Bindungskonflikts als KompetenzkonfliktHans Kelsen and the Interpretation of a Binding Conflict as a Conflict of Competence

Hans Kelsen hat in zwei Aufsätzen aus dem Jahr 1928 den Begriff des positiven Kompetenzkonflikts in einer vom überkommenen Begriffsverständnis abweichenden extensiven Weise gedeutet und auch auf die Fälle erstreckt, in denen die Zuständigkeit zur Entscheidung der Hauptsache nicht fraglich ist, aber ein Organ über eine Vorfrage selbständig entscheidet, über die ein anderes Organ als Hauptfrage entschieden hat. Es wird gezeigt, dass diese Auslegung des positiven Rechts zur Erreichung eines bestimmten rechtspolitischen Ziels erfolgte und nicht nur fragwürdig, sondern auch unzweckmäßig ist, weil sie die dogmatische Unterscheidung zwischen dem Bestehen einer rechtlichen Bindung an eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung über eine Vorfrage und einem Streit über die Zuständigkeit zur Entscheidung einer Hauptfrage ignoriert.

S. 715 - 804, Aufsatz

Davy, Benjamin/​Davy , Ulrike

Haltung in finsteren ZeitenAttitude in Dark Times

Wir untersuchen die Haltungen, die sich den Veröffentlichungen in der ZÖR zwischen 1933 und 1945 entnehmen lassen. Den Hintergrund für unsere Untersuchung bilden die politischen Ereignisse dieser „finsteren Zeiten“ (Brecht, Arendt), in denen davor anerkannte rechtliche Werte keine Gültigkeit mehr besaßen. Im Vordergrund stehen die Blattlinie der ZÖR und – vor allem – die Haltungen der Autorinnen und Autoren. Wir untersuchen die Haltungen der Autorinnen und Autoren unter drei Blickwinkeln. Uns interessiert ihre Haltung zu den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien, ihre Haltung zum großen Friedensprojekt der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg (Völkerbund) und ihre Haltung zum Minderheitenproblem, an dem sich die aggressive Außenpolitik des NS-Regimes Ende der 1930er Jahre manifestiert hat. Um den Werteumbruch deutlicher fassen zu können, nehmen wir auch die Abhandlungen zwischen 1914 und 1932 sowie die Abhandlungen zwischen 1945 und 1955 in den Blick. Unsere Antworten stützen sich auf eine Analyse der Abhandlungen der (Ö)ZÖR(NF) von 1914 bis 1955, die sozialwissenschaftlich angeleitet ist (Entwicklung von Codes; Codierung der Abhandlungen; quantitative und qualitative Textanalyse). Dies ist ein erster Versuch, Haltungen der österreichischen Rechtswissenschaft gegenüber dem Autoritären und dem Totalitären in wissenschaftlichen Texten sichtbar zu machen. Die Texte decken vier Dekaden ab und erlauben einige gut begründbare Schlussfolgerungen: Die Haltungen in den Abhandlungen, die zu den in den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien verkörperten Werten eingenommen wurden, unterschieden sich zwischen 1933 und 1945 nachweisbar von den Haltungen in Abhandlungen, die vor 1933 und nach 1945 veröffentlicht wurden. Allerdings hatten die Autorinnen und Autoren der ZÖR wenig Interesse an den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien. Viel engagierter sind die Abhandlungen zur Weltfriedensordnung der Zwischenkriegszeit. Die Völkerbundordnung wurde von Autoren der ZÖR vehement verteidigt. Gegenüber der Minderheitenfrage nahmen die Autoren der ZÖR eine teils beobachtende, teils wohlwollend-wertende Haltung ein. Eine gewaltsame Volksgruppenpolitik wurde weder gefordert noch gutgeheißen. Große Brüche in der Blattlinie sind nicht für 1933 oder 1934 (erstmaliges Erscheinen im autoritären Ständesstaat), wohl aber für 1939 (erstmaliges Erscheinen im NS-Staat) und 1948 (erstmaliges Erscheinen nach der Unabhängigkeitserklärung 1945) nachweisbar. Die ÖZÖR begann als außergewöhnliches Beispiel jüdischer Verstandesmäßigkeit, einer Eigenschaft, die in den „finsteren Zeiten“ erlosch und nach 1945 – für einige Jahre – durch Beiträge vertriebener Juristen aufrecht erhalten wurde. Und danach bis heute erlosch.

S. 805 - 853, Aufsatz

Dreier, Horst

Revolution und RechtRevolution and Justice

Aus der Fülle vielfältiger Bezugsmöglichkeiten zwischen Revolution und Recht greift der Beitrag drei heraus. Erstens werden mit Blick auf die konkreten Diskurse nach dem Ersten Weltkrieg wichtige Rechtsfragen diskutiert, die durch gelungene Revolutionen aufgeworfen werden (Legitimität des neuen Rechts, Identität des Staates). Daraus abgeleitet geht es zweitens um die Ausarbeitung eines dezidiert juristischen Revolutionsbegriffs, der dann drittens unter Bezugnahme auf zentrale revolutionäre Ereignisse erprobt wird. Er läßt die Redeweise von der „legalen“ Revolution als eine contradictio in adiecto erscheinen.

S. 855 - 874, Aufsatz

Raschauer, Bernhard

Obrigkeitliche VerwaltungsakteAuthoritarian Administrative Acts

Vor 100 Jahren hat Friedrich Tezner, Rat des Verwaltungsgerichtshofs in Wien, in der Zeitschrift für öffentliches Recht ein System der obrigkeitlichen Verwaltungsakte veröffentlicht. Es ist reizvoll, die weiteren Entwicklungen in die Gegenwart nachzuverfolgen und ins Bewusstsein zu heben, warum uns der Begriff „Verwaltungsakt“ abhandengekommen ist.

S. 875 - 891, Aufsatz

Wiederin, Ewald

Die Diskussion über die Stellung der Länder in der Zeitschrift für öffentliches RechtThe Discussion of the Position of Countries in the Journal of Public Law (ZÖR)

1916 stieß die junge Zeitschrift für öffentliches Recht durch ein Sonderheft eine intensive Diskussion über die künftige verfassungsrechtliche Stellung der Kronländer an, in der prominente Staatsrechtslehrer und Praktiker Stellung bezogen. Im Ergebnis gelangten die meisten Gutachter zu ähnlichen Schlüssen: In der Gesetzgebung haben die Länder auf ganzer Linie versagt, in der Verwaltung zum Teil; nicht Ausbau, sondern Rückbau ihrer Autonomie ist daher das Gebot der Stunde. In der Distanz von fast hundert Jahren überrascht zum einen, wie harsch, ja bisweilen abfällig die Urteile über die Länder ausfielen und als wie konstant sich die Vorurteile ihnen gegenüber erwiesen haben. Zum anderen fallt auf, dass die Ratschläge der Experten in völlig andere Richtungen gingen als die nachfolgende Entwicklung in der Republik Österreich.

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