Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Begründungslinien der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Fall Deutschland/Italien vom 3. Februar 2012 auseinander. Er geht auf die Reichweite der Staatsimmunität als Ausdruck der Staatssouveränität ein und untersucht, ob es aufgrund der Entwicklungen im Völkerrecht anerkannte Ausnahmetatbestände gibt, die auf den Immunitätsgrundsatz zurückwirken. Da der IGH die völkerrechtlichen Konsequenzen der Einordnung eines Rechtsatzes als zwingendes Völkerrecht nicht ansatzweise würdigt, behandelt der Beitrag zudem mögliche Folgen einer Verletzung von ius cogens-Normen für die Staatenimmunität. Dabei wird eine pragmatische Lösung in den Blick genommen, die es Kriegsopfern ermöglichen soll, ihr Recht auf Schadenersatz geltend zu machen.
- ISSN Online: 1613-7663
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Inhalt der Ausgabe
S. 5 - 38, Aufsatz
Besteht Staatenimmunität bei Kriegsverbrechen im Lande des Forumstaates? Zur Entscheidung des IGH vom 3. Februar 2012 im Fall Jurisdictional Immunities of the State (Germany v. Italy, Greece intervening)Is There State Immunity...
S. 39 - 58, Aufsatz
Schutz der Unionsgrundrechte am Beispiel des VwGHProtection of Fundamental Union Law in the Example of the Austrian Administrative Court
Die Bezüge des VwGH zu Grundrechten sind vielfältig. Auch die Unionsgrundrechte werden in der Rechtsprechung des VwGH häufig angewendet. An der Zuständigkeit des VwGH hiezu hat auch – das zeigt gerade die jüngste Judikatur des EuGH – die Grundrechtecharta nichts geändert. Für die Kooperation nationaler Höchstgerichte und europäischer Gerichtshöfe spielt ua der Verzicht auf die Ausübung der Zuständigkeit im Sinn der „Solange-Formel“ eine Rolle, der sich als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Völkerrechts (in Entstehung) darstellt.
Im Jahr 2012 haben EuGH und EuG zusammen erneut über 1.200 Entscheidungen gefällt. Einige davon sind direkt an Österreich adressiert, andere haben wesentliche inhaltliche Weiterentwicklungen des geltenden Unionsrechts zum Gegenstand und sind in Österreich als bindende Auslegung des Unionsrechts zu beachten. In mehr als einem Dutzend Verfahren wurden Nichtigkeits- bzw Schadensersatzklagen oder Rechtsmittel natürlicher oder juristischer Personen aus Österreich entschieden.
Im nachfolgenden Beitrag werden ausgewählte Urteile und Beschlüsse von EuGH und EuG mit besonderer Relevanz für Österreich dargestellt. Diese werden nach ihrer Verfahrensart und der damit verbundenen rechtlichen Relevanz für Österreich gegliedert und innerhalb derselben nach Sachgebieten geordnet. Bei allen Fällen werden zunächst – soweit für das Verständnis erforderlich – der Sachverhalt skizziert, daran anschließend die Entscheidungsgründe in ihren wesentlichen Punkten dargelegt und darauf aufbauend die konkreten Rechtsfolgen beschrieben.
Die bloß auszugsweise Analyse zeigt die dynamische Entwicklung der Rechtsprechung, die eine Reihe neuer Verpflichtungen auch für Österreich brachte, die innerstaatlich bislang allerdings nicht vollständig erfüllt werden konnten.
S. 105 - 175, Aufsatz
RechtsprechungsübersichtJurisdiction Overview
Seit dem Berichtsjahr 2003 in ZÖR 59 (2004) berichtet das Österreichische Institut für Menschenrechte alljährlich über die Entwicklungen in der österreichischen höchstgerichtlichen Judikatur (Verfassungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof) zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Protokollen. Im Einleitungsteil werden die ausgewählten Entscheidungen kurz angesprochen und kommentiert und hierauf im Berichtsteil im Dreitakt von Leitgedanken – Sachverhalt – Rechtsausführungen gerafft dargestellt.
Für 2012 werden 19 Entscheidungen präsentiert, wobei jene zu Art 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) und zu Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatund Familienlebens, auch in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot des Art 14 EMRK) schon rein quantitativ hervorstechen. Besonders bemerkenswert ist der starke Einfluss, den der Straßburger Gerichtshof auf die Judikatur der österreichischen Höchstgerichte ausübt. Dies äußert sich sowohl in einer konventionskonformen Auslegung des österreichischen Rechtsbestandes als auch in der Aufhebung konventionswidriger Gesetzesbestimmungen durch den VfGH.
S. 177 - 220, Aufsatz
Recent Austrian practice in the field of international law Report for 2013
Diese Auswahl aus der aktuellen österreichischen Völkerrechtspraxis wurde nun ein weiteres Mal von Angehörigen des Rechtsdienstes des österreichischen Außenministeriums („Völkerrechtsbüro“, VRB) zusammengestellt. Wir sehen sie als Beitrag zu unserem ergiebigen Dialog mit Wissenschaftlern und mit anderen Praktikern, die sich für das Völkerrecht interessieren. Der Höhepunkt dieses Dialogs ist der alljährliche „Österreichische Völkerrechtstag“; die auf dessen 38. Tagung (Stadtschlaining, 6.–8. Juni 2013) vorgetragenen Beiträge werden bald veröffentlicht werden. Auch zur europarechtlichen Praxis des VRB wird in dieser Zeitschrift jährlich eine interessante Auswahl publiziert.
Dieser Bericht war neuerlich eine „Weihnachtspausen-Arbeit“. Wir möchten unseren Kollegen Konrad Bühler, Anna Jankovic und Ulrike Köhler danken, die zu dieser ebenfalls beigetragen haben.
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