Der vorliegende Beitrag schließt an die Untersuchungen an, die von den Autoren zu den österreichischen Coronamaßnahmen für den Zeitraum von März bis April 2020 sowie von Mai bis Dezember 2020 vorgelegt worden sind. Er umfasst die Zeitspanne Jänner 2021 bis Februar 2022, zeichnet die rechtliche Entwicklung der Pandemiebekämpfung nach, geht ihr unions- und verfassungsrechtlich auf den Grund und widmet sich insbesondere der letztendlich eingeführten Impfpflicht.
- ISSN Online: 1613-7663
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Inhalt der Ausgabe
S. 937 - 1096, Aufsatz
Unions- und verfassungsrechtliche Fragen der österreichischen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus (III)The Austrian Measures to Contain the Spread of Covid-19: an Analysis of Selected Issues under Europe...
Der EuGH hat im September 2021 ein wegweisendes Urteil zur Regulierungskompetenz nationaler Regulierungsbehörden im Elektrizitäts- und Gassektor erlassen. Darin bestärkte er deren „völlige Unabhängigkeit“ und „ausschließliche Zuständigkeit“. Für Tarife und Methoden gebe es einen „detaillierten normativen Rahmen“ auf Unionsebene, sodass kein Raum für eigene Regelungen des nationalen Gesetzgebers besteht. Die RL 2009/72/EG und die VO 2009/714/EG sind zwar inzwischen außer Kraft getreten, die maßgeblichen Regelungen werden aber durch die RL 2019/944/EU und insbesondere durch die VO 2019/943/EU fortgeführt und erweitert. Die Kernaussagen des Urteils gelten deshalb weiter.
Die in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten können nach derzeitiger Rechtslage wegen Fehlverhaltens im Amt nicht abgesetzt werden. Der Beitrag zeigt zunächst auf, ob bzw welche Möglichkeiten der Abberufung dieser staatlichen Funktionsträger verfassungsrechtlich zulässig sind. In weiterer Folge wird über diesen konkreten Fall hinausgehend analysiert, ob es die österreichische Bundesverfassung zulässt, staatliche Funktionsträger insgesamt mit einer rechtlich unantastbaren Stellung auszustatten.
S. 1175 - 1218, Aufsatz
Leading Cases in the European Court of Human Rights’ Jurisprudence 2021
2021 behandelte der EGMR die ersten Beschwerden im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und entschied zum ersten Mal über ein Gutachtenersuchen nach Art 29 Oviedo-Konvention. Die Große Kammer entwickelte die Rechtsprechung zu Art 3 im Kontext häuslicher Gewalt weiter. Darüber hinaus adressierte sie die Risiken, die sich bei der Anwendung von Massenüberwachungsprogrammen von Staaten ergeben, und entwickelte prozedurale Mindeststandards zur Sicherung der nach Art 8 und 10 garantierten Rechte.
S. 1219 - 1243, Aufsatz
Leitentscheidungen der österreichischen Höchstgerichte zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahr 2021Leading Cases of the Highest Courts of Austria on the European Convention on Human Rights. Report for 2021
Der Beitrag führt die Übersicht über die Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte zur EMRK für das Jahr 2021 fort. Inhaltlich ist das Spektrum der Entscheidungen weit gefächert; der besondere Schwerpunkt auf Fragestellungen, die Art 6 EMRK betreffen, ist beinahe schon traditionell.
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