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Heft 3, September 2016, Band 71

eJournal-Heft
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1613-7663

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Inhalt der Ausgabe

  • The 2013 Capital Requirements Directive IV and Capital Requirements Regulation: Implications and Institutional Effects

    S. 385 - 423, Aufsatz

    Niamh Moloney

    Diese Überblicksarbeit hat den Hintergrund und die wichtigsten Merkmale der hochkomplexen Kapitaladäquanzverordnung und -richtlinie CRD IV/CRR 2013 zum Gegenstand, mit denen die Aufsichtsvorschriften für Banken und Investmentgesellschaften in der EU reguliert werden. Das CRD IV/CRR-Regelwerk steckt noch in seinen Kinderschuhen, eine erste empirische Beurteilung legt jedoch nahe, dass es zwar möglicherweise die Stabilität der Banken verbessern, die Finanzierungskapazität des EU-Finanzsystems allerdings einschränken könnte. Die endgültigen Konsequenzen von CRD IV/CRR können zwar noch nicht abgesehen werden, aber man kann vernünftigerweise davon ausgehen, dass es unbeabsichtigte, potentiell nachteilige Effekte geben wird.

    Dieser Beitrag stellt die These auf, dass das Ausmaß an Flexibilität, mit dem CRD IV/CRR angewandt werden, die Möglichkeiten, einfach Vertiefungen und/oder Korrekturen vorzunehmen, sowie seine Überwachung in einem Sinne, der die EU-einheitliche Anwendung gewährleistet und dabei ein angemessenes Maß mitgliedstaatlichen Aufsichtsermessens sicherstellt, einen maßgeblichen Einfluss auf die Fähigkeit der EU haben werden, diese potentiell nachteiligen Effekte zu mildern.

    Nach einer Bewertung des Hintergrunds und der wichtigsten Merkmale von CRD IV/CRR prüft die vorliegende Arbeit das dem Regelwerk zu Grunde liegende Harmonisierungsmodell, die Möglichkeiten der EU, CRD IV/CRR zu vertiefen und zu korrigieren, und ob die Steuerungsarrangements, die CRD IV/CRR unterfüttern, es wahrscheinlich machen, dass unbeabsichtigte, potentiell negative Effekte gemildert werden können.

  • Unconventional Monetary Policies and the European Central Bank’s problematic democratic legitimacy

    S. 425 - 448, Aufsatz

    David Howarth / Anna-Lena Högenauer

    Die Beschlüsse der EZB wurden ihrem Mandat entsprechend bis zum Beginn der Finanzkrise primär unter dem Leitgedanken der Preisstabilität gefasst. Seit Beginn der Staatsschuldenkrise in 2010 hat die EZB eine Reihe von Entscheidungen gefällt, die weit über dieses Prinzip hinausgehen. Dieser Beitrag argumentiert, dass die Organisation mit dieser Art von Beschlüssen seit 2010 ihre eigene demokratische Legitimität untergraben hat. Diese Probleme beruhen auf drei Entwicklungen: der Verwässerung – und möglicherweise dem Bruch – des Mandats der EZB; der zunehmenden Politisierung der Beschlüsse der EZB; und dem Grad, in dem die Politik der EZB die Transparenz sowohl ihrer eigenen Geldpolitik als auch die der nationalen makroökonomischen Politiken aushebelt.

  • Judicial Control of the ECB by the CJEU, Exemplified by the OMT Judgment

    S. 449 - 467, Aufsatz

    Rainer Palmstorfer

    In der Rs Gauweiler sah der EuGH das Outright Monetary Transactions Programme (OMT) des ESZB als mit den Unionsverträgen vereinbar an. Das Urteil führt die wachsende Bedeutung des ESZB in den letzten Jahren deutlich vor Augen. Es zeigt aber auch, dass trotz der zahlreichen Vertragsbestimmungen zur Währungspolitik die Unionsverträge dem ESZB große Entscheidungsspielräume auf Grund der technischen Natur der Materie gewähren.

  • Control without Command: Accountability Mechanisms for the EU Administration and their Limits

    S. 469 - 490, Aufsatz

    Thomas Gross

    In der Europäischen Union nehmen die Kommission, die Europäische Zentralbank sowie mehr als 40 Agenturen Verwaltungsaufgaben wahr. Die repräsentative Demokratie wird in den Organen Parlament, Europäischer Rat und Rat organisiert. Beide Sphären werden nicht durch eine permanente Vertrauensbeziehung verbunden, wie bei einer nationalen parlamentarischen Regierung, da die Kommission, die EZB und die Agenturen Unabhängigkeit genießen. Das Transmissionsriemen-Modell der Verwaltung ist auf sie nicht anwendbar. Die demokratische Legitimation muss deshalb durch Mechanismen der Verantwortlichkeit garantiert werden, dh durch Instrumente der ex post-Kontrolle in Bezug auf politische, finanzielle und rechtliche Aspekte. Dieses Modell der Verantwortlichkeit gerät aber bei dem von der Kommission vorgeschlagenen Europäischen Grenz- und Küstenschutz an seine Grenzen.

  • Recent Austrian practice in the field of European Union law

    S. 491 - 532, Aufsatz

    Julia Weichenberger / Sebastian Schneider / Nicole Ehlotzky / Andreas J. Kumin / Philip Bittner

    Dieser fünfte Bericht unserer Abteilung für Europarecht des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres befasst sich mit einigen der wichtigsten Entwicklungen des Europarechts während des Jahres 2015, die wir aus der Perspektive eines aktiv mitwirkenden institutionellen Beobachters begleitet haben. Die behandelten Themen umfassen eine Übersicht über jüngere EuGH-Rechtsprechung zur Berechtigung auf Sozialleistungen für ihre Freizügigkeit ausübende Unionsbürger (Schneider), eine Fallstudie über eine Konstellation betreffend delegierte Rechtsakte, welche zu einer erfolgreichen Untätigkeitsklage, einem offenbar eine gewisse Renaissance erlebenden Instrument, geführt hat (Weichenberger), eine vergleichende Analyse der wechselseitigen Beistandsklausel und der Solidaritätsklausel der Union vor dem Hintergrund der terroristischen Angriffe in Paris am 13. November 2015 (Kumin), Fragen betreffend die vorläufige Anwendung von gemischten Abkommen mit Drittstaaten (Bittner), sowie eine kritische Betrachtung grundlegender Rechtsfragen in Hinblick auf restriktive Maßnahmen („Sanktionen“), die durch die Union erlassen oder durchgeführt werden, anhand aktueller Judikatur (Ehlotzky).

    Wir danken insbesondere unserem Leiter des Völkerrechtsbüros, Univ.-Prof. Bot. Dr. Helmut Tichy, der Leiterin des Referates I.4a, Ges. Mag. Tünde Fülöp, sowie seitens der anderen MitautorInnen, auch unseren KollegInnen Nicole Ehlotzky und Sebastian Schneider für die sorgfältige Durchsicht und die hilfreichen Anregungen zu diesem Bericht, sowohl inhaltlicher als auch redaktioneller Natur.

  • Case-Law of the CJEU adopted in 2015 and its relevance for Austria

    S. 533 - 580, Aufsatz

    Julia Villotti / Walter Obwexer

    Im Jahr 2015 fällten der Gerichtshof und das Gericht insgesamt 1.603 Entscheidungen, davon 969 Urteile und 588 Beschlüsse. Einige dieser Urteile und Beschlüsse betrafen den Mitgliedstaat Österreich direkt, andere brachten wichtige Weiterentwicklungen einzelner Vorschriften des Primär- und/oder Sekundärrechts, die als geltendes Unionsrecht auch von Österreich zu beachten sind. Einige wenige Urteile ergingen auf Klagen natürlicher oder juristischer Personen aus Österreich und haben insoweit einen Österreich-Bezug.

    Im gegenständlichen Beitrag werden etwa 30 Entscheidungen von EuGH und EuG dargestellt. Dabei werden die judikativen Weiterentwicklungen der unionalen Rechtsordnung herausgearbeitet und deren Auswirkungen auf Österreich skizziert. Die aus österreichischer Perspektive ausgewählten Urteile und Beschlüsse belegen die nach wie vor dynamische Entwicklung der Judikatur, die mit einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Rechtsordnung den geänderten Vorgaben anzupassen, verbunden ist. Österreich hat mit dieser Rechtsbereinigung begonnen, muss aber noch weitere Anpassungen seiner Rechtsordnung vornehmen.

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