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Woelk, Jens

Der Schutz von EMRK- und Unionsgrundrechten in ItalienProtecting the Rights of the Convention for the Protection of Human Rights and Funda-mental Freedoms and Union Law in Italy

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In den Jahresberichten über die Tätigkeiten der Justizbehörden finden sich auch in Italien seit einigen Jahren eigene Abschnitte über den „Dialog“ zwischen nationalen und supranationalen Gerichtshöfen. Darin drückt sich das Bewusstsein der italienischen Justiz aus, Teil eines supranationalen Gesamtsystems zu sein, zu dem sowohl die EMRK als auch das Unionsrecht gezählt werden. Nach allgemeiner Ansicht ist das Gesamtsystem des Grundrechtsschutzes keine hierarchische Pyramide, sondern eine Struktur, in der die einzelnen Akteure miteinander vernetzt sind. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der bekannten Entwicklung zu einem europäischen Mehrebenensystem des Grundrechtsschutzes auf die italienische Rechtsordnung, unter besonderer Berücksichtigung der Unionsgrundrechte.

Die europäischen Entwicklungen haben sich erst spät in Änderungen der italienischen Verfassung niedergeschlagen, insbesondere in der Neufassung des Artikel 117 Abs 1 itVerf (2001). In Italien wird zwischen Grundrechtsfragen der EMRK und solchen des Unionsrechts unterschieden, wobei sich die Diskussion bisher eindeutig auf erstere konzentrierte. In der italienischen Rechtsprechung und Diskussion stehen vor allem drei Problembereiche im Vordergrund: die Anwendbarkeit außerhalb der italienischen Verfassung garantierter Grundrechte bzw die Berufung auf sie innerhalb der nationalen Rechtsordnung; ihre Verortung im System der Rechtsquellen; und der Dialog im Dreiecksverhältnis der Gerichtshöfe. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist aber die scharfe Abgrenzung und Trennung zwischen EMRK- und Unionsgrundrechtsfragen verstärkt in die Diskussion geraten.

  • Woelk, Jens
  • ZOER 2013, 531
  • Öffentliches Recht

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