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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 2, Juli 2021, Band 13

Wiemer, Dirk T.

EuG: Staatliche Beihilfen – Markt für den Luftverkehr in Schweden, von Schweden und nach Schweden – Garantien für Darlehen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – Beschluss, keine...

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Ryanair DAC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission, einschließlich der im Zusammenhang mit dem Antrag auf vertrauliche Behandlung entstandenen Kosten.

Die Französische Republik und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • BRZ 2021, 60
  • Garantien für Darlehen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
  • Staatliche Beihilfen
  • Luftverkehr
  • Art 263 AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfemaßnahmen
  • EuG, 17.02.2021, Rs T-238/20, Ryanair DAC gegen Europäische Kommission
  • Art 107 Abs 3 Buchst b AEUV