Wiemer, Dirk T.
EuG: Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 in Deutschland – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für st...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 15
- Judikatur, 7530 Wörter
- Seiten 100 -111
- https://doi.org/10.33196/brz202302010001
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Die Klage wird abgewiesen.
Die E. Breuninger GmbH & Co trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- Covid 19
- Staatliche Beihilfen
- Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
- Art 108 Abs 3 AEUV
- Art 277 AEUV
- Verhältnismäßigkeit
- Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
- Art 263 AEUV
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht
- BRZ 2023, 100
- EuG, 21.12.2022, Rs T-260/21, E. Breuninger gegen Europäische Kommission