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Wiemer, Dirk T.

EuG: Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 in Deutschland – Beschluss, keine Einwände zu erheben – Befristeter Rahmen für st...

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Die Klage wird abgewiesen.

Die E. Breuninger GmbH & Co trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Covid 19
  • Staatliche Beihilfen
  • Maßnahme zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats
  • Art 108 Abs 3 AEUV
  • Art 277 AEUV
  • Verhältnismäßigkeit
  • Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
  • Art 263 AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • BRZ 2023, 100
  • EuG, 21.12.2022, Rs T-260/21, E. Breuninger gegen Europäische Kommission

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