Novellierung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – ein erster Überblick
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 15
- Aufsatz, 3369 Wörter
- Seiten 67 -72
- https://doi.org/10.33196/brz202302006701
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Am 9. März 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt. Die langerwartete Überarbeitung folgt auf eine bereits Ende des Jahres 2021 durchgeführte Konsultation der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger. Die wesentlichen Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Anpassung von Definitionen und Strukturen an das aktuelle beihilferechtliche Regelwerk, Einführung von neuen Freistellungstatbeständen sowie die Erhöhung der Schwellenwerte in Anbetracht des Geltungszeitraums der AGVO bis Ende 2026 und der derzeitigen Entwicklung der hohen Inflationsraten um mindestens 10 %.
- Quardt, Gabriele
- Hanke, Christopher
- Erhöhung der Schwellenwerte
- Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
- Freistellung von Beihilfen
- Einführung neuer Freistellungstatbestände
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- BRZ 2023, 67
- AGVO