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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 1, März 2024, Band 16

Egger, Alexander

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Umweltschutzanreizmaßnahme des Königreichs Spaniens für Kohlekraftwerke – Beschluss über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens – Nichtigkeitsklage

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Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. September 2021, Naturgy Energy Group/Kommission (T-328/18, EU:T:2021:548), wird aufgehoben.

Der Beschluss C(2017) 7733 final der Kommission vom 27. November 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47912 (2017/NN) – Umweltanreiz für Kohlekraftwerke wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Naturgy Energy Group SA sowohl im Verfahren im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-328/18 als auch im Rechtsmittelverfahren in den Rechtssachen C-693/21 P und C-698/21 P entstanden sind, sowie die Kosten, die der EDP España SA in Bezug auf ihr Rechtsmittel in der Rechtssache C-693/21 P entstanden sind.

Die Generaciones Eléctricas Andalucía SLU trägt ihre eigenen Kosten.

Die Endesa Generación SAU trägt ihre eigenen Kosten.

  • Egger, Alexander
  • Art 107 AEUV
  • Staatliche Beihilfen
  • Rechtsmittel
  • EuGH, 14.12.2023, Verb Rs C-693/21 PRs C-698/21 P, EDP España und Naturgy Energy Group / Kommission
  • Nichtigkeitsklage
  • BRZ 2024, 23
  • Selektivität
  • VO (EU) 2015/1589
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Kosten
  • Umwelt
  • Art 296 AEUV
  • Beschluss über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens

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