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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 1, März 2024, Band 16

Egger, Alexander

EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) 2015/1589 – Bestehende Beihilfe und neue Beihilfe – Unter Missachtung der Verfahrensregeln nach Art 108 Abs 3 AEUV gewährte Beihilfe – Verstreichen der Verjährungsfrist nach...

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Art 108 Abs 3 AEUV ist dahin auszulegen, dass die nationalen Gerichte die Rückerstattung einer unter Verstoß gegen die in dieser Bestimmung vorgesehene Pflicht zur vorherigen Anmeldung gewährten staatlichen Beihilfe auch dann anordnen können, wenn die in Art 17 Abs 1 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 AEUV geregelte Verjährungsfrist bezüglich dieser Beihilfe abgelaufen ist, so dass sie nach Art 1 Buchst b Ziff iv und Art 17 Abs 3 dieser Verordnung als bestehende Beihilfe anzusehen ist.

  • Egger, Alexander
  • Art 267 AEUV
  • Art 108 Abs 3 AEUV
  • Vorabentscheidungsverfahren
  • bestehende Beihilfe
  • Verordnung (EU) 2015/1589
  • EuGH, 07.12.2023, Rs C-700/22, RegioJet und STUDENT AGENCY
  • Verpflichtung zur Rückforderung
  • neue Beihilfe
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Verjährungsfrist
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • BRZ 2024, 19

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