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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht
EuGH: Zum Verhältnis von täglicher und wöchentlicher Ruhezeit im Sinne der EU-Arbeitszeit-Richtlinie
- Originalsprache: Deutsch
- JMG Band 8
- Public Health Law, 4364 Wörter
- Seiten 269-276
- https://doi.org/10.33196/jmg202303026901
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inkl MwStDie in Art 3 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeit-Richtlinie) vorgesehene tägliche Ruhezeit ist nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit gemäß Art 5, sondern kommt zu dieser hinzu.
Dann, wenn eine nationale Regelung eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 35 zusammenhängenden Stunden vorsieht, ist dem:der Arbeitnehmer:in zusätzlich zu dieser Zeit die durch Art 3 dieser Richtlinie gewährleistete tägliche Ruhezeit zu gewähren.
Art 3 der Richtlinie ist im Lichte von Art 31 Abs 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) dahin auszulegen, dass ein:e Arbeitnehmer:in, dem:der eine wöchentliche Ruhezeit gewährt wird, auch Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit hat, die dieser wöchentlichen Ruhezeit vorausgeht.
- Grimm, Markus
- Eichler, Klara
- § 20 VBG
- § 7 KA-AZG
- § 7a KA-AZG
- JMG 2023, 269
- § 12 AZG
- § 3 ARG
- § 4 ARG
- EuGH, 02.03.3023, C-477/21, MÁV-START
- § 48d BDG
- Arbeitszeitgestaltung
- Sozialpolitik
- wöchentliche Ruhezeit
- Durchrechnung
- Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer
- § 110 UG
- Art 31 Abs 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- § 40 Universitäten-Kollektivvertrag
- tägliche Ruhezeit
- Art 3 und 5 der Richtlinie 2003/88/EG
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