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Heft 11, November 2020, Band 68
Forderungsanmeldung im Meistbotsverteilungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 1534 Wörter
- Seiten 821-822
- https://doi.org/10.47782/oeba202011082101
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inkl MwSt§§ 210, 211, 212, 224 EO. Verfügt der Pfandgläubiger nicht über eine vom Verpflichteten unwidersprochen gebliebene Saldomitteilung, ist zum Nachweis einer hypothekarisch besicherten Kreditforderung die Vorlage einer (wenngleich nachträglich angefertigten) Aufstellung (eines Computerausdrucks) über die Kontobewegungen samt Kredit- und Pfandbestellungsvertrag erforderlich. Belege über die an den Schuldner bezahlten Beträge und über die von ihm zwecks Tilgung geleisteten Zahlungen müssen zwar nicht vorgelegt werden. Die bloße Vorlage einer Saldenbestätigung, aus der sich zwar der beanspruchte Zinsfuß, nicht aber ergibt, in welcher Höhe der Kredit zugezählt bzw ausgenutzt wurde und ob Tilgungszahlungen erfolgten, reicht allerdings nicht aus.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2020/2710
- OGH, 26.02.2020, 3 Ob 3/20t
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