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Heft 11, November 2020, Band 68
Wann kommt endlich das europäische elektronische Zugangsportal gemäß Art 21a der Transparenzrichtlinie?
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Berichte und Analysen, 1973 Wörter
- Seiten 811-813
- https://doi.org/10.47782/oeba202011081101
20,00 €
inkl MwStNach Art 21 Abs 2 der Transparenzrichtlinie haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, dass es in jedem Mitgliedstaat zumindest ein amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung der nach der Transparenzrichtlinie vorgeschriebenen Informationen gibt. Art 21a der RL sieht vor, dass die in den Mitgliedstaaten bestehenden amtlich bestellten Systeme zu vernetzen sind und dass es ein europäisches elektronisches Zugangsportal geben soll. Dieses Zugangsportal sollte seit 1.1.2018 bereitstehen.
- Szücs, Christian
- europäisches elektronisches Zugangsportal
- Vernetzung
- OEBA 2020, 811
- Transparenzrichtlinie
- JEL-Classification: G 28, K 22, M 49
- amtliche bestellte Systeme
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