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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 4, Dezember 2019, Band 11

Kornbeck , Jacob

Freistellungsfähige Rechtspersonen? Zugang zu Sportanlagen als Kanon EU-beihilferechtlicher Zulässigkeit (Teil 1)

eJournal-Artikel

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Der Beitrag untersucht, ob es aus unionsrechtlicher Sicht vertretbar ist, bei Sportorganisationen (Vereine, Verbände) im Hinblick auf die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen von an sich ggf freistellungsfähigen Rechtspersonen auszugehen. Thematisiert wird zuerst die kartellrechtliche Relevanz und Tragfähigkeit einer Fokussierung auf bestimmte Rechtspersonen, ua um die These eines „unzureichend konturierten“ EU-Sportbeihilferechts (vgl Fiebelkorn/Petzold, BRZ (2018), 163, 171) kritisch zu überprüfen: einerseits hinsichtlich einer möglicherweise unzureichenden Rechtssicherheit und andererseits im Hinblick auf eine potentielle Unbedenklichkeit unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Würdigung des im Unionsrecht geltenden Zugangs lässt jedoch kaum erkennen, dass bestimmte Rechtspersonen als freistellungsfähig per se wären wie etwa dadurch, dass sie – wie in einigen nationalen Rechtsordnungen – im Hinblick auf Steuerbefreiung bzw staatliche Fördermittel als „ideelle“ Rechtspersonen prä-qualifiziert wären. Eine Untersuchung der Bekanntmachung C/2016/2946 zum Begriff der staatlichen Beihilfe sowie weiterer Rechtsquellen stützt diesen Befund wie etwa die Entscheidungspraxis der Kommission insbesondere zu (Multi-)Sportanlagen oder die Rechtsprechung zu spanischen Fußballclubs, zu Kletter- und Fitnesshallen bzw zur MWSt.-Befreiung von Turnierbridge. Bekräftigt werden diese Erkenntnisse durch die große Deckungsgleichheit mit den „Soft-Law“-Normen der HEPA-Doktrin („Health-Enhancing Physical Activity“). Bei festgestelltem Marktversagen – oder um ansonsten anerkannte Politikziele zu verwirklichen – können staatliche Beihilfen durchaus freigestellt werden. Jedoch erfolgt eine Freistellung dann aufgrund einer ebenso objektiven wie empirisch fundierten Einzelfallprüfung, was konzeptuell eine Freistellung bestimmter Rechtspersonen ausschließt.

  • Kornbeck , Jacob
  • Rdnr 8–9, 197(a), (h) Kommissions-Bekanntmachung C/2016/2946
  • Artt 18–19, 21, 107–108, 165(1), (2), 167(4) AEUV
  • „Ein-Platz-Prinzip“
  • Art 2 Zi 143 Kommissions-VO 651/2014
  • Freistellungsfähigkeit
  • Sportinfrastrukturen
  • Sportvereine
  • Einzelfallprüfung
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • wirtschaftliche Tätigkeit
  • Vergaberecht
  • BRZ 2019, 155
  • Binnenmarktrelevanz