Fremdenrecht; Passrecht
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 18
- Rechtsprechung, 100 Wörter
- Seiten 154 -154
- https://doi.org/10.33196/zfhr201905015401
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Eine allfällige Unterbrechung des Studiums und ein damit einhergehender finanzieller Aufwand im Zusammenhang mit Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligungen nach § 64 NAG 2005 sind für sich genommen nicht als Umstände anzusehen, auf Grund derer eine Inlandsantragstellung nach § 21 Abs 3 Z 2 NAG 2005 zuzulassen wäre. Nichts anderes kann in einem Verfahren nach § 69 NAG 2005 (Familiengemeinschaft mit Studierender) bezüglich der Frage gelten, ob der zusammenführenden Drittstaatsangehörigen die Begleitung des Antragstellers in den Heimatstaat und damit eine Unterbrechung des Studiums zuzumuten ist.
- Scharler
- ZFHR-Slg 2019/19
- Fremdenrecht
- VwGH, 28.02.2019, Ra 2018/22/0285
- § 21 NAG
- Öffentliches Recht
- Art 8 EMRK
- Passrecht
- § 69 NAG
- § 64 NAG