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Niernberger, Uwe/​Neuper, Oliver

Haftung der Kosmetikerin für eine ärztliche Tätigkeit – „Fettweg-Spritze“

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OGH 27.09.2017, 9 Ob 4917x

Rechtsgrundlagen: §§ 1299, 1304 ABGB

Leitsatz

Bei Erbringung von ärztlichen Leistungen durch einen Nicht-Arzt ist der Patient von seinem Vertragspartner als Nichtarzt, der eine ärztliche Behandlung vornimmt, jedenfalls über das Fehlen seiner ärztlichen Qualifikation aufzuklären. Der Patient, der sich trotz des Wissens über die fehlenden Qualifikationen des Vertragspartners auf eine Behandlung einlässt, muss sich seine Sorgfaltswidrigkeit als Mitverschulden anrechnen lassen.

  • Niernberger, Uwe
  • Neuper, Oliver
  • JMG 2018, 120
  • § 1304 ABGB
  • § 1299 ABGB
  • OGH, 27.09.2017, 9 Ob 4917x

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