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Hre 128: Vergünstigte Fahrpreise nur für Studierende, deren Eltern österreichische Familienbeihilfe beziehen, sind gemeinschaftsrechtswidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NHZBand 1
Inhalt:
Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
Umfang:
875 Wörter, Seiten 67-69

10,00 €

inkl MwSt

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Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 18 AEUV in Verbindung mit Art 20 AEUV und Art 21 AEUV sowie Art 24 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger/innen und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG verstoßen, dass sie die Vergünstigung von Fahrpreisermäßigungen grundsätzlich Studierenden vorbehalten hat, deren Eltern österreichische Familienbeihilfe beziehen.

  • Schweighofer
  • EuGH, 04.10.2012, Rs C-75/11, Europäische Kommission gg. Republik Österreich
  • NHZ 2013, 67
  • § 21 AEUV
  • Art 24 der RL 2004/38/EG – Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen
  • Art 20 AEUV
  • Art 18 AEUV

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