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Hauser

Hre 130: Zulässige Nachreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erlass von Studiengebühren

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Mangels Bestehen einer Regelung, aus der abgeleitet werden könnte, dass später als mit dem Antrag beigebrachte Nachweise unbeachtlich wären, sind nachgereichte Unterlagen (zB Einkommensteuerbescheid) für die Beurteilung von Erlass- bzw Rückerstattung des Studienbeitrages gem § 92 UG zulässig.

  • Hauser
  • § 2b StubeiV
  • § 92 Abs 3 UG
  • VwGH, 19.12.2012, 2012/10/0061
  • NHZ 2013, 70

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