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Heft 3, September 2014, Band 2
Hre 155: Ausschluss vom FH-Studium „keine erhebliche Rechtsfrage“
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 2
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 794 Wörter
- Seiten 110-112
- https://doi.org/10.37942/nhz201403011001
10,00 €
inkl MwStDie Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall stellt sich regelmäßig nicht als erhebliche Rechtsfrage iSv § 502 Abs 1 ZPO dar; dies gilt generell auch betreffend Rechtsfragen zu bereits nicht mehr in Geltung stehenden Rechtsnormen.
Es ist allgemein davon auszugehen, dass es sich bei „FH-Ausbildungsverträgen“ um privatrechtliche Bildungsverträge zwischen der/dem Aufnahmewerber/in und dem Erhalter der Fachhochschule handelt.
- Hauser, Werner
- Hauser
- OGH, 26.02.2014, 9 Ob 1/14h
- § 13 FHStG
- § 18 FHStG
- NHZ 2014, 110
- § 502 Abs 1 ZPO
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